Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz
Die Anwälte bei RESMEDIA sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, also für Markenrecht, Designrecht, Patentrecht und Wettbewerbsrecht.
Was bedeutet das?
Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung nach der Fachanwaltsordnung (FAO) ist eine mindestens dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung innerhalb des einschlägigen Fachgebiets. Dabei sind für den Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nach § 14 h FAO besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen nachzuweisen:
- Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht,
- Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen,
- Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
- Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzrechts,
- Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,
- Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst.
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt gem. § 5 S. 1 lit. o) FAO voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
- 80 Fälle aus mindestens drei der vorgenannten Bereichen, dabei aus jedem dieser drei Bereiche jeweils mindestens 5 Fälle. Höchstens fünf Fälle dürfen Schutzrechtsanmeldungen sein, wobei eine Sammelanmeldung als eine Anmeldung zählt. Mindestens 30 Fälle müssen rechtsförmliche, davon mindestens 15 gerichtliche Verfahren sein.