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Brand Monitoring- Markenüberwachung, weshalb ist sie wichtig?

Marken sind für Unternehmen von großer wirtschaftlicher Bedeutung, da sie den Unternehmenswert erheblich steigern können. Die Marke soll als Kennzeichen für das Unternehmen stehen und die Werte, für die das Unternehmen steht, vermitteln und verkaufen. Da sowohl rationale Entscheidungen als auch intuitive unser Handeln beeinflussen, können allein über die Marke Qualität, Unternehmensethik und gewisse Werte verkauft werden. Existieren neben der eigenen Marke andere ähnliche Marken, kann der Ruf und der Wert der eigenen Marke geschmälert werden. Der Gefahr, dass andere Wettbewerber sich an den Ruf der eigenen Marke anhängen und die eigene Marke durch schlechteren Service, schlechtere Qualität etc. in Mitleidenschaft gezogen werden, ist man als Markeninhaber ständig ausgesetzt. Außerdem ist das geglaubte Alleinstellungsmerkmal gefährdet. Dem kann jedoch durch eine kontinuierliche Markenüberwachung entgegengewirkt werden.
Wer erfolgreich mithilfe seiner Marke den Unternehmenserfolg steigern oder diesen beibehalten möchte, sollte demnach regelmäßig die eigene Marke, deren Nutzung, Verbreitung und konkurrierende neue Marken überwachen.
Mithilfe der Markenüberwachung, dem so Genannten „Monitoring“, wird gezielt in regelmäßigen Abständen, z.B. monatlich, nach neu angemeldeten und bereits registrierten Marken gesucht, die der eigenen Marke ähnlich oder mit dieser identisch sind. Die Ergebnisse werden dann anhand einer rechtlichen Risikoeinschätzung ausgewertet und das weitere Vorgehen gegen mögliche Markenrechtsverletzungen geplant.
Da gegen eine Marke nach der Veröffentlichung der Eintragung innerhalb von 3 Monaten Widerspruch eingelegt werden kann, macht es Sinn, sich rechtzeitig über konkurrierende, ähnliche Marken zu informieren und gegen diese vorzugehen. Dieser Widerspruch kann von Inhabern älterer Marken gegen den Fortbestand jüngerer Marken eingelegt werden, wenn sie eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken sehen. Durch den Widerspruch kann die neu eingetragene Marke so wieder gelöscht werden und der Ruf der Marke geschützt werden.
Aber auch lange nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann gegen die eingetragene Marke vorgegangen werden, beispielsweise in Form einer Berechtigungsanfrage, einer markenrechtlichen Abmahnung oder der Beantragung einer einstweiligen Verfügung.
Wir übernehmen für Sie die Markenüberwachung, führen eine Risikoanalyse durch und beraten Sie im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise.
 

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