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BGH: Haftung von Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen

Mit Urteil vom 15.8.2013 (Az.: I ZR 80/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein File-Hosting-Dienst zu einer umfassenden regelmäßigen Kontrolle der Linksammlungen verpflichtet ist, die auf seinen Dienst verweisen, wenn er durch sein Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub leistet.
Die GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hatte gegen den Inhaber der Plattform Rapidshare geklagt, der einen File-Hosting-Dienst betreibt. Dadurch wird Nutzern unentgeltlich online Speicherplatz bereitgestellt, auf den diese Dateien hochladen können. Die Beklagte kennt den Inhalt der hochgeladenen Dateien nicht, gestattet aber den Nutzern, nach bestimmten Dateien auf den Servern zu suchen. Die GEMA sah darin eine Urheberrechtsverletzung an Werken, die ohne Zustimmung über Rapidshare öffentlich zugänglich gemacht würden und klagte auf Unterlassung.
Die beiden Vorinstanzen bestätigten die Auffassung der GEMA, der BGH wies jedoch den Unterlassungsanspruch mit der Begründung zurück, dass nicht festgestellt werden könne, welche Person für die jeweilige Urheberrechtsverletzung verantwortlich sei. Allerdings wurden dem Inhaber der Plattform Prüfpflichten auferlegt, da das Geschäftsmodell einen rechtswidrigen Gebrauch des Dienstes begünstige. Rapidshare müsse, sobald ein Hinweis auf Urheberrechtsverletzungen seitens eines Nutzers vorliege, das Angebot unverzüglich sperren und insbesondere fortlaufend alle einschlägigen Linksammlungen auf weitere Verstöße überprüfen.
Mit dieser Entscheidung knüpfte der BGH an sein Urteil vom 12.7.2012 (Az: I ZE 18/11) an. Auch hier hatte der Senat bereits entschieden, dass Rapidshare für die Urheberrechtsverstöße seiner Kunden hafte, wenn er nach Kenntnis nicht prüfe und filtere. Für die GEMA ist dies ein wegweisendes Urteil, da es die grundsätzliche Verantwortlichkeit von Online-Speicherdiensten gegenüber Rechteinhabern klärt.
Bildnachweis: © dundanim – Fotolia.com

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