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BGH: Bewertungsportal kann für falsche Bewertung von Nutzern haften

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Bewertungsportale für die falsche Bewertung von Nutzern haften, wenn sie auf die falschen Tatsachen hingewiesen wurden und nicht reagiert haben (Urteil vom 04.04.2017, Az.: VI ZR 123/16).
In dem Fall hatte eine HNO-Klinik gegen den Betreiber eines Patienten-Bewertungsportals geklagt und Unterlassung einer Bewertung verlangt. Ein Patient hatte nach einer OP einen Erfahrungsbericht über die Klinik der Klägerin veröffentlicht und behauptet, es sei „bei“ einem Standardeingriff zu einer septischen Komplikation gekommen. Das Klinikpersonal sei mit der lebensbedrohlichen Notfallsituation überfordert gewesen, was beinahe zu seinem Tod geführt habe. Nachdem die Klägerin den Beklagten zur Entfernung des Beitrags aus dem Portal aufgefordert hatte, nahm der Beklagte ohne Rücksprache mit dem Patienten Änderungen an dem Text durch die Einfügung eines Zusatzes und die Streichung eines Satzteils vor. Er teilte der Klägerin diese „Eingriffe“ sowie seine Auffassung mit, dass „weitere Eingriffe“ nicht angezeigt erschienen.
Der BGH entschied zugunsten der Klinik. Der Portalbetreiber habe sich die angegriffenen Äußerungen zu eigen gemacht, so dass er als unmittelbarer Störer hafte. Er habe die Äußerungen des Patienten auf die Rüge der Klägerin inhaltlich überprüft und auf sie Einfluss genommen, indem er selbständig – insbesondere ohne Rücksprache mit dem Patienten – entschieden habe, welche Äußerungen er abändere oder entferne und welche er beibehalte. Er habe somit die inhaltliche Verantwortung für die angegriffenen Äußerungen übernommen. Da es sich bei den Äußerungen um unwahre Tatsachenbehauptungen und um Meinungsäußerungen auf unwahrer Tatsachengrundlage und mit unwahrem Tatsachenkern handele, habe das Recht des Portalbetreibers auf Meinungsfreiheit hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Klägerin zurückzutreten.

Quelle: Pressemittteilung des Bundesgerichtshofs vom 04.04.2017


 

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