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FAQ zum E-Mail-Marketing und zur DSGVO – Teil 2

Zum 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Auch Marketiers müssen sich auf einige Neuerungen einstellen. Doch was bedeutet das für das E-Mail-Marketing, die Lead-Generierung  und die Marketing Automation? Was ändert sich? Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer hat die wichtigsten Fragen und Antworten in einem zweiteiligen Beitrag für das E-Mail-Marketing-Forum zusammengestellt.

Bereits Anfang November erschien der erste Teil des Beitrags „FAQ zum E-Mail-Marketing“, jetzt ist der zweite Teil mit dem Schwerpunkt „Datenspeicherung und Cookies: Was sagt die DSGVO?“ online gegangen. Insbesondere wird die Frage, wie es zukünftig mit dem personalisierten Tracking mit Zähl-Pixeln, Cookies & Co funktioniert, thematisiert.

 

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DSGVODie Key-Facts nur neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Broschüre, 20 Seiten, DINA 4, 2 MB

Inhalt:

Für wen gelten die neuen Regelungen?
Gilt die DSGVO nur innerhalb der EU?
Unter welchen Voraussetzungen ist zukünftig die Datenverarbeitung erlaubt?
Die neuen Rechte und Pflichten im Überblick
Was gilt bei der Auftragsverarbeitung?
Datentransfer in Nicht-EU-Staaten
Was kommt bei Verstößen auf Unternehmen zu?
Checkliste: To-do

DSGVO

 
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