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Wozu sollten Agenturen und Softwarehäuser AGB einsetzen?

Nicht immer sind IT-Projekte so groß, dass sich das individuelle Aushandeln eines ganzen Vertrages lohnt. Aber auch kleinere Projekte gehören zum Tagesgeschäft und müssen rechtlich abgesichert werden. Dazu sollten Agenturen und Softwarehäuser rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) parat haben, auf denen sie bereits in ihren Angeboten Bezug nehmen können.

Was sollte in den AGB geregelt werden?

In den AGB sollten die zentralen Punkte des Projekts sowie die Punkte geregelt werden, bei denen es häufig zum Streit kommen kann:

  • Leistungsbeschreibung
  • Projektplan, Meilensteine, Verbindlichkeit
  • Erforderliche Abstimmungsprozesse, Zusammenarbeit
  • Festlegung der Mitwirkungshandlungen des Auftragsgebers, Auswirkungen einer Nichteinhaltung
  • Abnahmekriterien und Abnahmeverfahren
  • Vergütungsmodell, Zahlungsmodalitäten
  • Nutzungsrechte
  • Gewährleistung
  • Haftung
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Gerichtsstand

Wie werden AGB wirksam in den Vertrag einbezogen?

Im Bereich business-to-business (b2B) werden AGB dann Vertragsbestandteil, wenn beide Vertragsparteien vereinbaren, dass die AGB gelten sollen. Es ist hier nicht – wie beim Geschäft mit Verbrauchern – erforderlich, dass der Verwender ausdrücklich auf seine AGB hinweist (vgl. § 305 Abs. 2, 310 Abs. 1 Satz 1 BGB). Daher können die AGB auch stillschweigend einbezogen werden. Daher empfiehlt es sich, bereits in den Angeboten folgenden Satz mit aufzunehmen:
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, abrufbar unter firma xy.de/AGB.
Die AGB müssen im b2b-Geschäft nicht zusätzlich ausgehändigt oder übersendet werden.

Fazit

Auch bei kleineren IT-Projekten besteht die Gefahr, dass eine Vielzahl von Punkten zu Konflikten zwischen den Parteien führen kann. Regelt man diese Punkte allerdings bereits bei Vertragsschluss, können viele Konflikte vermieden werden und ein möglichst reibungsloser Ablauf des Projekts wird gewährleistet. Die Nutzung von AGB führt darüber hinaus dazu, dass der eigentliche Vertragsschluss entschlackt wird und die Parteien sich im Wesentlichen nur noch mit den projektspezifischen Punkten befassen müssen. Dadurch wird nicht nur Rechtssicherheit geschaffen, sondern der Weg zum Vertragsschluss erheblich beschleunigt.

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Bildnachweis für diesen Beitrag: ©lunizbln – stock.adobe.com
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