Überspringen zu Hauptinhalt

Warum eine Markenrecherche vor der Eintragung einer Marke wichtig ist

Vor jeder Markeneintragung ist eine eingehende Markenrecherche durchzuführen. Grund: Jede neue Eintragung kann zur Verletzung von fremden Rechten Dritter führen. Dabei sind nicht nur fremde Markenrechte zu beachten, sondern auch sonstige Namensrechte usw. Dabei darf die neue Marke auch nicht Verwechselungen führen. Es ist daher nicht nur eine Identitäts- sondern auch eine Ähnlichkeitsrecherche durchzuführen.
Neue Markeneintragungen dürfen nicht gegen die fremden Rechte Dritter verstoßen. Das Markenamt führt vor der Eintragung insoweit keine automatische Prüfung durch. Das Haftungsrisiko trägt also derjenige, der eine Marke eintragen lässt. Denn solch eine Verletzung kann zu teuren Abmahnungen oder gar zur Löschung der Marke aus dem Register führen. Angelegenheiten dieser Art sind relativ teuer, da die Gerichte in markenrechtlichen Streitigkeiten recht hohe Gegenstandswerte ansetzen.
Markenrecherchen stellen daher sicher, dass die geplante Marke nicht in ähnlicher oder identischer Form bereits existiert und auch keine anderen Firmennamen, Produktnamen usw. insoweit bestehen. Hier ist nicht nur in Markenregistern zu recherchieren, sondern auch im Internet, in Handels-, Firmen- und Unternehmensregistern.
Hier ist zu beachten, dass die Eintragung einer deutschen Marke die umfassende Recherche auch auf EU- oder internationaler Ebene erforderlich macht. Auch internationale Marken oder Gemeinschaftsmarken entfalten Schutzwirkung innerhalb Deutschlands, so dass deutsche Marke hier eine verletzende Wirkung haben können.
Für einen ersten Überblick kann in den öffentlichen Markenregistenr recherchiert werden:
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA):
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM):
https://oami.europa.eu/ohimportal/de/trade-marks
World Intellectual Property Organization (WIPO):
http://www.wipo.int/romarin
Die Datenbanken enthalten Informationen zu angemeldeten, eingetragenen und zurückgewiesenen Marken.
 

  • Das könnte Sie auch interessieren:
Booklet FAQ zum Markenrecht
Kostenloses Booklet „FAQ zum Markenrecht“
Jetzt Ratgeber kostenlos auf unserer Kanzleiwebseite herunterladen unter

 
 
 
 

An den Anfang scrollen