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Versandkosten

Versandkosten gehören in die Artikelbeschreibung

Es gibt ein neues Urteil zu den Versandkosten im Onlineshop:
 
Zur Preisauszeichnung im Onlineshop gehört auch die Information zu den Versandkosten: Über die Versandkosten in einem Onlineshop, der sich an Verbraucher richtet, muss informiert werden, bevor ein Kunde einen Artikel in den Warenkorb legt (Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 10.01.2019, Az. 6 U 19/18).

Versandkosten im Shop – Der Fall

Ein Onlinehändler für Poster- und Printprodukte informierte erst im Verlaufe des Check-Outs über die Versandkosten einer Bestellung. Das stufte das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. jetzt als wettbewerbswidrig ein. Zwar betätige der Verbraucher erst am Ende des Check-Outs den Bestellbutton und gebe damit eine Willenserklärung auf Vertragsschluss ab. Er benötige jedoch bereits alle Informationen zu seiner Bestellung, bevor er einen Artikel in den Warenkorb lege.

Was ist zu tun?

Bei der Preisauszeichnung im Onlineshop ist einiges zu beachten. Nach § 312 d Abs. 1 BGB, Art. 246 a § 1 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB, § 1 Abs. 2 PAngV sind Verbraucher im Fernabsatz vor Abgabe ihrer Willenserklärung über die Versandkosten zu informieren. Es ist anzugeben, ob zusätzlich zu dem Endpreis solche Lieferkosten anfallen, und wenn ja, in welcher Höhe. Der Verbraucher muss daher Informationen zur Höhe der Versandkosten (= Beträge!) abrufen können, bevor er in den Bestellvorgang gelangt. Die Angabe gehört ebenfalls in unmittelbare Nähe des einzelnen Endpreises. Es sind die Versandkosten für das gesamte Liefergebiet (Inland und ggf. Ausland) zu beziffern. Es ist nicht zulässig, Versandkosten „auf Anfrage“ mitzuteilen.
 
Der maßgebliche Zeitpunkt ist dabei nicht das Absenden einer Bestellung, sondern die Entscheidung, einen Artikel in den Warenkorb zu legen. Dazu kann aus dem Angebot auf eine Seite „Versandkosten“ verlinkt werden, die die Beträge oder die Berechnungsgrundlagen enthält.

 

Bildnachweis für diesen Beitrag: © Robert Kneschke – stock . adobe . com

 

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Bildnachweis Shopprüfung: © Monkey Business – stock.adobe.com

 

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