Urheberrecht und E-Lernplattformen: Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch Universitäten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Bildungseinrichtungen wie Universitäten berechtigt sind, nur "kleine" Teile von urheberrechtlichen Werken zu Ausbildungszwecken nutzen.…