Verbraucher müssen Widerruf nicht begründen
Es ist nicht rechtmissbräuchlich, wenn ein Verbraucher nur deshalb von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, weil er bei einem anderen Anbieter…
Es ist nicht rechtmissbräuchlich, wenn ein Verbraucher nur deshalb von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, weil er bei einem anderen Anbieter…