OLG Köln: "Top-Preise" sind erlaubt
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Werbung mit „Top-Preisen" keine unzulässige Spitzenstellungswerbung ist (Urteil vom 19.06.2015, Az. 6 U…
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Werbung mit „Top-Preisen" keine unzulässige Spitzenstellungswerbung ist (Urteil vom 19.06.2015, Az. 6 U…