Es bleibt dabei: Feedback-Mails und Kundenzufriedenheitsanfragen sind unzulässig
Auch wenn alle sie verschicken: Feedback-Mails und Kundenzufriedenheitsanfragen per E-Mail sind ohne vorherige Einwilligung wettbewerbswidrig (Urteil des Kammergerichts Berlin vom…