Aufrechnungsklauseln besser aus den AGB rausnehmen
Aufrechnungsverbote wie „Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind“…
Aufrechnungsverbote wie „Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind“…