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Urheberrechtswoche Urheberrecht

Recap zur RESMEDIA Urheberrechtswoche

RESMEDIA hat in der letzten Woche eine Urheberrechtswoche für Unternehmen veranstaltet mit Infos zum Urheberrecht. An jedem Tag im Zeitraum vom 21. – 25.11.2016 informierten wir Sie über die unterschiedlichsten Themen aus diesem Bereich und hatten dazu eine Serie von praktischen Infos für Sie zusammen gestellt. Sie können die einzelnen Themen jetzt hier nachlesen:
 
Themenplan
Montag, den 21.11.2016, 8.00 Uhr

Hat mein Unternehmen die Nutzungsrechte an Werken von Mitarbeitern?
Veröffentlichung eines Interviews mit Rechtsanwältin Regina Frey im blog-it-recht.de
Stehen Nutzungsrechte an Werken den Mitarbeitern selbst oder deren Arbeitgebern zu? Es gibt heute kaum mehr ein Unternehmen, das keine urheberrechtlich geschützten Werke verwendet. Neben den Unternehmen, deren Kerngeschäft die Erstellung urheberrechtlich geschützter Werke ist, wie z.B. Architekturbüros, Agenturen für Webdesign oder Zeitungsverlagen betreibt fast jedes Unternehmen eine Webseite oder einen Blog, in dem Texte, Fotos und Videos verwendet werden, die nach dem Urheberrechtsgesetz Schutz genießen können. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass ein weit überwiegender Prozentsatz von urheberrechtlich geschützten Werken durch Mitarbeiter geschaffen werden. Ob diese Nutzungsrechte den Mitarbeitern selbst oder dem Arbeitgeber zustehen, beantwortet Regina Frey, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz bei RESMEDIA Berlin im Interview:
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Dienstag, den 22.11.2016, 8.00 Uhr

Kein gutgläubiger Erwerb an Nutzungsrechten – wie sichere ich mich vor Urheberrechtsverletzungen „aus Versehen“ ab?
Veröffentlichung eines Beitrags im blog-it-recht.de von Rechtsanwältin Katrin Freihof
Im Urheberecht kann der Urheber (zB Fotograf) einem anderen das Recht einräumen, die Fotografie für einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. Beispiel: Nutzung eines Fotos für ein gedrucktes Kundenmagazin, Einfügung des Fotos auf der Unternehmenswebseite oder Nutzung des Fotos in den Social Media-Kanälen. Die Übertragung des Nutzungsrechts erfolgt durch eine entsprechende Lizenzvereinbarung, die mündlich als auch schriftlich mit dem Fotografen geschlossen werden kann. Aber kann ich mich als Unternehmer darauf verlassen, dass mit den Bildern umgangssprachlich ausgedrückt „alles in Ordnung“ ist? Hafte ich dafür, dass die erfahrende Werbeagentur, die meine Webseite erstellt hat, alle Rechte an den verwendeten Bildern tatsächlich korrekt erworben hat?
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Mittwoch, den 23.11.2016, 14.00 – 14.30 Uhr

Ask me anything: Fotorecht und Social Media
Webinar mit Rechtsanwältin Katrin Freihof und Rechtsanwältin Regina Frey
Zum Thema Fotorechte, Lizenzen und Social Media gibt es eine Fülle von rechtlichen Fallstricken, in die man sich leicht „verheddern“ kann und die dann zu teuren Abmahnungen führen. Unter dem Motto „Ask me anything“ veranstalteten Rechtsanwältin Katrin Freihof und Rechtsanwältin Regina Frey, beide Fachanwältinnen für gewerblichen Rechtsschutz bei RESMEDIA Berlin, ein kostenfreies Webinar zum Thema. Das Webinar richtete sich an alle Onlinemarketer, die in ihrem Unternehmen die Social Media Kanäle betreuen oder selbst als Unternehmer und Selbständiger in Kanälen wie Facebook, Twitter und Co. veröffentlichen. Die Folien zum Webinar können hier downloaden:
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Donnerstag, den 24.11.2016, 8.00 Uhr
Verlinkung fremder Fotos, Videos und Texte unter Beachtung der neusten Rechtsprechung- wofür haftet mein Unternehmen?
Veröffentlichung eines Beitrags mit Checkliste im blog-it-recht.de von Rechtsanwalt Rolf Kaulich
Trotz einer möglichen Haftung für Links ist es für einen zeitgemäßen Internetauftritt von Unternehmen unerlässlich, mediale Inhalte mit einzubinden. Dabei werden überlicherweise Hyperlinks auf fremde Inhalte wie Fotos, Videos und Texte Dritter gesetzt. Wie Sie dabei Haftungsrisiken für Ihr Unternehmen vermeiden, zeigte der Beitrag von rechtsanwalt Rolf Kaulich mit praktischer Checkliste.
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Freitag, den 25.11.2016, 10.00 Uhr

Saisonales Urheberrecht: Muss ich eigentlich meine Weihnachtsfeier bei der GEMA anmelden?
Veröffentlichung eines Info-Videos in unserem YouTube-Channel von Rechtsanwältin Katrin Freihof und Rechtsanwältin Regina Frey
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist die in Deutschland zuständige Verwertungsgesellschaft, die für ihre Mitglieder die Nutzungsrechte aus Musikwerken wahrnimmt. Das können Musiker, Texter oder Verleger sein. Werden auf einer Firmen-Weihnachtsfeier Musikstücke gespielt, stellt sich daher die Frage, ob die Feier nicht vorab bei der GEMA angemeldet werden muss, damit es hinterher nicht zu Problemen kommt. Wir haben die Antwort in einem Video für Sie in unserem YouTube-Channel zum „saisonalen Urheberrecht“ hochgeladen.
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