Überspringen zu Hauptinhalt

Muss ich meine Weihnachtsfeier bei der GEMA anmelden?

Die Frage „Muss ich meine Weihnachtsfeier bei der GEMA anmelden?“, betrifft in diesen Tagen in der Vorweihnachtszeit praktisch jedes Unternehmen. Wir haben die Antwort heute in einem Video für Sie in unserem YouTube-Channel zum „saisonalen Urheberrecht“ hochgeladen.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist die in Deutschland zuständige Verwertungsgesellschaft, die für ihre Mitglieder die Nutzungsrechte aus Musikwerken wahrnimmt. Das können Musiker, Texter oder Verleger sein. Werden auf einer Firmen-Weihnachtsfeier Musikstücke gespielt, stellt sich daher die Frage, ob die Feier nicht vorab bei der GEMA angemeldet werden muss, damit es hinterher nicht zu Problemen kommt.
Wir haben im Rahmen unserer Urheberrechtswoche heute an Tag 5 ein Video zu dem Thema in unserem YouTube-Channel hochgeladen. Rechtsanwältin Regina Frey erklärt genau, wann eine GEMA-Anmeldung erforderlich werden kann.
video_ansehen
 
 
 
Urheberrecht
Mit dem heutigen Video schließen wir unsere Urheberrechtswoche für Unternehmen ab, die in der Zeit vom 21. – 25.11.2016 gelaufen ist. Wir hatten dazu eine Serie mit Infos für Sie zusammengestellt. Die Links zu allen veröffentlichten Beiträgen finden Sie hier…
 
 
Merken
Merken
Merken

An den Anfang scrollen