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Preis-Informationspflichten für Anbieter kostenpflichtiger Service-Hotlines

Shop-Betreiber und andere Händler nutzen häufig Service-Hotlines mit z. B. 0180- oder 0900-Nummern, um ihren Kunden die Möglichkeit einer einfachen Kontaktaufnahme zu bieten.  Sobald der Kunde für den Anruf allerdings eine Gebühr zahlen muss, unterliegt der Händler strengen Pflichten, den potentiellen Anrufer über die genauen Kosten eines Anrufs zu belehren.

Beachtet werden muss insbesondere, dass die Preise nach § 66 a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) immer „einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile“ anzugeben sind. Der anzugebende Preis muss also immer auch die Mehrwertsteuer und sonstige mögliche zusätzliche Kosten für den Verbraucher enthalten.
Weiterhin bedeutsam ist die Vorgabe, das „der Preis gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer“ (§ 66 a Satz 2 TKG) anzugeben  ist. So hatte das LG Frankfurt zum Beispiel entschieden, dass ein Sternchenhinweis, der an anderer Stelle auf abweichende Mobilfunkpreise hinweist, nicht dieser Voraussetzung genügt (Urteil vom 04.03.2011, Az.: 3-12 O 147/10).
Aber auch der bloße Hinweis, dass die Mobilfunkpreise abweichend sind (je nach Mobilfunkanbieter) ist nicht ausreichend. Immer erforderlich ist zugleich, dass neben dem Festnetzpreis auch ein Mobilfunkhöchstpreis angegeben werden muss. Das LG Düsseldorf hatte so beispielsweise entschieden, dass der Hinweis „0-19 ct/Min aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Mobilfunktarife“ nicht den Anforderungen eine ordnungsgemäßen Preis-Belehrung entspricht (Urteil vom 01.03.2012, Az.: 12 O 607/11). Zur Zeit liegt dieser anzugebende Mobilfunkhöchstpreis bei 42 ct/min.
Der Preis eines Anrufs muss also in der Regel wie folgt angegeben werden:
* 0,14 EUR/Minute inkl. Mwst. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis: 0,42 EUR/Minute inkl. Mwst.

Fazit: Falsche oder unrichtige Preisangaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € geahndet werden können. Die für den Anrufer entstehenden Kosten sollten demnach immer vollständig, gut lesbar und in direkter Nähe zur Service-Hotline angegeben werden. Anzugeben ist immer der Brutto-Preis, der Mobilfunkhöchstpreis und zusätzlich der Hinweis, dass der preis die mehrwertsteuer enthält.
Weitere Informationen zu diesem Thema bietet unter anderem die Bundesnetzagentur:
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Verbraucher/RufnummernmissbrauchSpamDialer/InformationenMissbrauchTelefonwerbung/PreisinformationenAnbieter/AnbieterPreisinformationen_Basepage.html?nn=137886

Bildnachweis: ©  Geesfrosh – Fotolia.com

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