Haftung eines Portals für beleidigende Nutzerkommentare
Am 10.10.2013 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit seinem Urteil in der Sache Delfi gegen Estland (Beschwerde-Nr. 64569/09) deutlich gemacht, dass Internetportale für rechtswidrige Äußerungen ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werde können.
Der EGMR bestätigte die Verurteilung eines estländischen Newsportals, welches zu einer Zahlung von Schadenersatz in Höhe von umgerechnet 320 EUR wegen beleidigender Nutzerkommentare verurteilt worden war, obwohl das Portal die Löschung der rechtswidrigen Kommentare umgehend veranlasst hatte. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass es sich um schwerwiegende Rechtsverletzungen gehandelt habe und eine direkte Inanspruchnahme der Nutzer aufgrund von Anonymität der Kommentatoren nicht möglich sei. Problematisch war nämlich, dass das Newsportal Kommentare von nicht registrierten Usern zuließ. Zudem sind dem Newsportal durch die rechtswidrigen Kommentare wirtschaftliche Vorteile entstanden, weshalb 320 EUR als Schadensersatzhöhe nicht übermäßig viel sei, so der Gerichtshof. Zwar stelle das Urteil einen Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 10 Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) dar, dieser Eingriff sei jedoch gerechtfertigt. Auch wenn das Portal seine Nutzer eindringlich vor rechtswidrigen Kommentaren gewarnt habe und einen automatischen Wortfilter verwendet habe, habe dies nicht dazu ausgerecht, um die beleidigenden Kommentare schnell zu entfernen.
Ob das Urteil letztendlich gegen EU-Recht verstößt, hat der EGMR nicht geprüft. Dies falle nicht in seinen Kompetenzbereich, sondern in den des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Fazit: Dieses Urteil wird sehr kritisch betrachtet. Ob es die deutsche Rechtsprechung beeinflussen wird, bleibt abzuwarten.
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