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Berliner Datenschutzbehörde prüft Facebook-Fanpages

Die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Berlin hat im November eine umfassende Prüfung des Betriebs von Facebook-Fanpages eröffnet. Begründung: Es sei zweifelhaft, ob die von Facebook bereitgestellten Informationen ausreichen und Fanpage-Betreiber als Verantwortliche entsprechend Rechenschaft über die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Daten ablegen können.
Im Juni 2018 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die datenschutzrechtliche Verantwortung für Facebook-Fanpages gemeinsam bei Facebook und den Betreibern der Fanpage liege (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 05.06.2018, Az. C-210/16). Wir hatten dazu hier im Blog berichtet. Die Entscheidung erging zwar zur Rechtslage vor Inkrafttreten der DSGVO, ist jedoch aufgrund der inhaltsgleichen Regelungen zum Verantwortlichen in der DSGVO auch für die seit 25.05.2018 geltenden Rechtslage maßgeblich. Als Konsequenz aus dem Urteil hat Facebook im September 2018 eine Ergänzungsvereinbarung veröffentlicht, mit der die gemeinsame Verantwortlichkeit geregelt werden sollte. Dann hätten Fanpage-Betreiber selbst nur noch eine umfassende Datenschutzinformation in die eigene Fanpages integrieren müssen mit Infos dazu, zu welchem Zweck bzw. auf welcher Rechtsgrundlage welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, dass Facebook ein gemeinsam Verantwortlicher ist und welche Rechte die Betroffenen gegenüber Facebook geltend machen können. Die Berliner Datenschutzbehörde sieht das jetzt aber offenbar anders, vgl. die entsprechende Pressemitteilung.

Was ist zu tun?

Wer eine Facebook-Fanpage für sein Unternehmen betreibt, muss sich darüber im Klaren sein, dass er datenschutzrechtlich verantwortlich ist und es derzeit nach geltender Rechtslage keine absolute Rechtssicherheit vor aufsichtsbehördlichen Verfahren oder Abmahnungen gibt. Zwar ist die befürchtete Abmahnwelle gegen Fanpage-Betreiber ausgeblieben, doch hundertprozentige Rechtssicherheit bietet derzeit nur die Löschung der Pages. Das dürfte aber für die meisten Unternehmen keine wirkliche Option sein.
 
 

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Bildnachweis für diesen Beitrag: ©Brad Pict – stock.adobe.com

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