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B2B Onlineshop

Wie ein B2B Onlineshop rechtssicher aufgebaut werden kann

Ein B2B Onlineshop, also ein Shop im Bereich business-to-business, ist rechtlich anders aufzubauen als ein B2C-Onlineshop (business-to-consumer).  Dabei können leicht Fehler gemacht werden und es besteht ein hohes Abmahnrisiko. Dies führt in der Praxis dazu, dass gerade im Bereich des Onlinehandels sehr häufig abgemahnt wird. Beim B2C-Verkauf stellen dabei die Informationspflichten beim Fernabsatzkauf und die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr besondere Fehlerquellen dar. Die überall im Internet abrufbaren Angebote führen im Ergebnis dazu, dass die wettbewerbsrechtlichen Hürden für Internethändler hier sogar noch wesentlich höher liegen als beim „klassischen“ Verkauf über ein Ladengeschäft.

Kein Verkauf an Verbraucher!
Onlineshops im Bereich B2B sind rechtlich anders zu gestalten als B2C-Shops, denn auf die Informationspflichten gegenüber Verbrauchern kommt es hier nicht an. Gleichzeitig ist aber sicherzustellen, dass Verbraucher keine Möglichkeit erhalten, in einem B2B-Shop zu bestellen oder sich von den Angeboten angesprochen fühlen. Denn: Die gesetzlichen Anforderungen, die der Gesetzgeber an B2C-Shops stellt, müssen gegenüber Unternehmer-Kunden nicht erfüllt sein und sind daher in der Regel auf einer B2B-Seite auch nicht vorhanden. Daraus folgt: Gelangen Verbraucher-Kunden in den B2B-Bereich oder ist die Trennung des B2B-Bereichs vom B2C-Bereich nicht deutlich, läuft der Shopbetreiber Gefahr, abgemahnt zu werden.
Das sind die wesentlichen, rechtlichen Unterschiede zwischen B2B- und B2C-Bereichen:

  • Die Pflichten beim Fernabsatzkauf, wozu u. a. das Widerrufsrecht und diverse Informationspflichten (z. B. detaillierte Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der Ware, Liefer- und Zahlungsbedingungen) gehören, gelten nur für Internetgeschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Daher hat der gewerbliche Kunde unter anderem kein Widerrufsrecht und muss auch nicht entsprechend belehrt und informiert werden. Zahlungs- und Lieferbedingungen können einfach in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt werden.
  • Einige der Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr, vor allem die Vorschriften zur Bezeichnung des Bestell-Buttons nach der sog. Button-Lösung, sind nur beim Verkauf an Verbraucher zu beachten bzw. können beim B2B-Geschäft teilweise vertraglich ausgeschlossen werden.
  • Die Preise müssen gegenüber Verbrauchern nach der Preisangaben-Verordnung (PAngV) als Gesamtpreise, also mit der Mehrwertsteuer und sonstigen Kosten angegeben werden. Im B2B-Shop können Preise netto ausgezeichnet und Weiteres kann auch in den AGB geregelt werden.
  • Zwischen Kaufleuten gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Gegenüber dem für Verbraucher geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind darin abweichende Gewährleistungsvorschriften und Rügepflichten enthalten. Auch die AGB sind daher unterschiedlich formuliert. Insgesamt sind daher innerhalb der AGB beim B2B-Geschäft Klauseln zulässig, die beim B2C-Geschäft zu einer Abmahnung führen.

Aktuelles Urteil
Aktuell entschied gerade das Oberlandesgericht Hamm, dass ein B2B-Onlineshop einen klaren und transparenten Hinweis darauf erfordert, dass sich das Angebot nicht an Verbraucher richtet. Zudem müssten Bestellungen von Verbrauchern weitgehend ausgeschlossen werden (Urteil vom 16.11.2016, Az. 12 U 52/16). In dem Fall war auf der Startseite und den Unterseiten eines B2B-Shops ein Text-Hinweis auf die Beschränkung auf gewerbliche Kunden platziert. Im Anmeldeformular wurden Name und Adresse als Pflichtfelder abgefragt, das Feld „Firma“ war optional. Über dem Absende-Button befand sich der Hinweis, „“Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bestätige ausdrücklich meinen gewerblichen Nutzungsstatus.“ Das Gericht hielt diese Maßnahmen nicht für ausreichend. Die Erklärung zu den AGB könnten von Verbrauchern leicht überlesen werden. Der Hinweis auf den Ausschluss von Verbrauchern sei nicht deutlich hervorgehoben. Die Firmen-Angaben würden nicht verpflichtend abgefragt.
B2B-Shops erfordern grafisch hervorgehobene Hinweise auf den Ausschluss von Verbrauchern, entsprechende Pflichtabfragen im Bestell-Formular sowie deutliche Hinweise auf den Geltungsbereich der AGB.
Checkliste
In einem reinen B2B-Shop empfiehlt es sich daher, folgende Maßnahmen zum Ausschluss von Verbrauchern umzusetzen:

  • Wer ganz sicher gehen will, lässt den Zugang zu seinem Shop nur über einen geschützten Bereich nach Zusendung der Gewerbeanmeldung per Fax zu.
  • Ansonsten kommt nur eine Kombination aus folgenden Maßnahmen in Betracht:
    • Fügen Sie einen deutlich gekennzeichneten Hinweis im Header der Webseite ein: „Unser Angebot richtet sich nur an Gewerbetreibende und Freiberufler!“
    • In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist deutlich darauf zu verweisen, dass sich die Angebote ausschließlich an B2B-Kunden richten.
    • Im Bestell- und Registrierungsformular ist deutlich darauf hinzuweisen, dass sich das Angebot nur an Unternehmer richtet und der Nutzer mit der Registrierung bestätigt, die Bestellung oder Registrierung zu beruflichen Zwecken vorzunehmen.
    • In Bestell- bzw. Registrierungsformularen sollten die Firmeninformationen einschließlich der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Pflichtinformation vom Kunden abgefragt werden.

Wer einen B2C-Shop betreibt und einen Geschäftskundenbereich einrichten möchte, geht so vor:

  • Der betreffende B2B-Bereich des Shops ist deutlich und unübersehbar als Bereich ausschließlich für gewerbliche Kunden zu kennzeichnen. Der Verbraucher darf nicht zufällig in den Geschäftskundenbereich „stolpern“. Am besten ist es, wenn der Kunde einen genau bezeichneten Link „Geschäftskundenbereicht“ oder gleich „Geschäftskunden-Login“ anklicken muss.
  • In der Navigation des Shops gibt es jeweils einen Link zum Privatkundenbereich und zum Geschäftskundenbereich.
  • Alternativ können auch bereits auf der Startseite des Shops die Privatkunden von den Geschäftskunden getrennt werden, indem sie über entsprechende Links in den jeweiligen Bereich gelenkt werden.
  • Im Übrigen muss der Zugang zum Geschäftskundenbereich auch hier genauso abgesichert werden, wie das beim reinen B2B-Shop oben beschrieben wurde (AGB nur für Geschäftskunden, Einfügung einer deutlichen Header-Grafik, gesonderter Hinweis im Bestell- und Registrierungsformular usw.).

 

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