BaFin-Erlaubnispflicht für Plattformen: Gestaltungsmöglichkeiten
Internet-Plattformen, die Zahlungsdienste für Dritte erbringen, sind nach dem Urteil des LG Köln bei der BaFin erlaubnispflichtig. Das gilt auch…
Internet-Plattformen, die Zahlungsdienste für Dritte erbringen, sind nach dem Urteil des LG Köln bei der BaFin erlaubnispflichtig. Das gilt auch…
Kürzlich entschied das Landgericht Köln, dass Plattformen, die Bestellungen vermitteln, und dabei für Dritte Zahlungen entgegennehmen, eine Erlaubnis der Bundesanstalt…