Wettbewerbsverstoß wegen "Screen Scraping"?
Unlauter handelt, wer Mitbewerber gezielt behindert. Das ergibt sich aus § 4 Nr. 10 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb…
Unlauter handelt, wer Mitbewerber gezielt behindert. Das ergibt sich aus § 4 Nr. 10 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb…