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DSGVO

Tag 1 Datenschutzrechtswoche: Checkliste zur Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO)

Am ersten Tag unserer Datenschutzrechtswoche haben wir eine Checkliste zum Thema „Ihr To Do zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bis zum 25.05.2018“ veröffentlicht. Sie kann auf unserer Kanzleiwebseite kostenfrei heruntergeladen werden.

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist zum 25.05.2016 in Kraft getreten und wird zum 25.05.2018 wirksam. Während dieser Übergangsfrist sind sämtliche Prozesse anzupassen. Die DSGVO löst die bisherige EU-Datenschutzrichtlinie ab und wird in weiten Teilen auch das nationale Datenschutzrecht ersetzen. Daneben bleiben aber einige nationale Regelungen möglich, so dass insbesondere innerhalb der EU das ggf. zusätzlich geregelte nationale Datenschutzrecht eines jeden Landes, in dem das Unternehmen tätig ist, zu beachten ist.
Damit Sie den Überblick behalten, was jetzt alles in Ihrem Unternehmen zu tun und umzusetzen ist, haben wir die Checkliste nach diesen Schwerpunkten aufgebaut:

  • Compliance-Check zu allen Prozessen im Unternehmen
  • Rechtliche Analyse: Abgleichung aller Aktivitäten des Unternehmens mit der alten und neuen Rechtslage zur Ermittlung des To Dos
  • Datenschutzbeauftragter
  • Cloud-Dienste/Outscourcing

datenschutzrecht
Übersicht und Checkliste zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Was ist neu und was ist Ihr To Do bis 25.05.2018?
Mai 2017, 6 Seiten, pdf-Format, 222 KB
Informationspflichten B2C
 
 
 
 
 

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