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Rechtsanwalt Martin Kuhr bekommt Lehrauftrag für Telemedienrecht

Herr Rechtsanwalt Martin Kuhr LL.M., Fachanwalt für IT-Recht, hat von der Hochschule Darmstadt einen Lehrauftrag für das Sommersemester im Fach „Telemedienrecht“ im Studiengang „Informationsrecht Bachelor of Laws (LL.B.)“ erhalten.
Die Hochschule Darmstadt gehört zu den bundesweit fünf größten Fachhochschulen. Schwerpunkte der Veranstaltung sind das Telemedienrecht sowie davon ausgehend und im Zusammenhang stehende Regelungen des Datenschutzes, des Fernabsatzrechts, Fragen der Vertragsgestaltung und Besonderheiten des internationalen Privatrechts sowie der Rechtsdurchsetzung. Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden die in der Praxis relevanten Grundlagen zu vermitteln, um diese in der täglichen Praxis anwenden zu können.
Rechtsanwalt Martin Kuhr hatte kürzlich bereits von der Fakultät für Wirtschaft im Bereich Medienmanagement und Kommunikation einen Lehrauftrag der Dualen Hochschule Mannheim (DHBW Mannheim) einen Lehrauftrag für den Bereich Wirtschafts- und Medienrecht erhalten.

Wir gratulieren unserem Kollegen erneut!

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