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Fachanwältin für Markenrecht: Katrin Freihof

Ihre Anwältin für

Markenrecht & Designrecht

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Markenrecht und Designrecht

Abmahnung im Markenrecht: Was Sie jetzt wissen müssen

1. Nehmen Sie die Abmahnung Ihrer Marke ernst

Es ist wichtig, eine markenrechtliche Abmahnung zu ernst zu nehmen, da sie sonst häufig zur Antragstellung einer einstweiligen Verfügung führt, die gerichtlich verhandelt wird. Aufgrund der üblicherweise hohen Streitwerte bei Markenrechtsangelegenheiten können dadurch die Kosten für das Verfahren erheblich steigen.

2. Unterschreiben Sie nichts

Es ist nicht ratsam, eine Unterlassungserklärung mit Strafbewehrung voreilig zu unterschreiben. Durch die Unterzeichnung einer solchen Erklärung verpflichten Sie sich, die behauptete Verletzungshandlung zu unterlassen. Zuwiderhandlungen gegen die Erklärung können zu Vertragsstrafen führen.

3. Analysieren Sie die Abmahnung

Es ist empfehlenswert, ein Markenrechtsmahnschreiben hinsichtlich möglicher Verteidigungsansätze von einem Anwalt für Markenrecht untersuchen zu lassen. Dies kann dazu führen, dass Sie am Ende eine reduzierte Summe oder gar nichts zahlen müssen, da die erhobenen Forderungen häufig zumindest in ihrer Höhe nicht gerechtfertigt sind.

4. Kostenlos und unverbindlich prüfe ich Ihren Fall

Senden Sie uns Ihr Mahnschreiben zu. Innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Kontaktaufnahme werden wir Sie kontaktieren und Ihnen eine erste unverbindliche Einschätzung über die Erfolgschancen in Ihrer Angelegenheit geben.

Katrin Freihof

Fachanwältin für Markenrecht

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Markenrechtsverstoß / Designrechtsverstoß Hilfe bei einer Abmahnung

Gründe, warum es zu Marken oder Designrechtsverletzungen kommt, gibt es unzählige. Die Gefahr bei Abmahnungen im marken- und designrechtlichen Kontext ist: Sie können sehr viel Geld kosten.

Obwohl die gesetzten Fristen kurz und die Ansprüche deutlich sind: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Eine voreilig gesetzte Unterschrift unter der geforderten Unterlassungserklärung kann schwerwiegende Folgen haben und Sie teuer zu stehen kommen. Ich helfe Ihnen – und zwar rechtzeitig.

Wenn Sie eine Markenabmahnung oder eine Designabmahnung erhalten haben, ist es wichtig, rechtlich richtig zu reagieren. Befolgen Sie daher unbedingt diese drei Schritte:

  1. Unterschreiben Sie nicht ohne Weiteres eine Unterlassungserklärung.
  2. Handeln Sie innerhalb der vom Gegner gesetzten Frist.
  3. Nehmen Sie Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Marken- und Designrecht auf.

Soforthilfe bei Abmahnung

Zuerst sollten Sie die Abmahnung sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass die Vorwürfe gerechtfertigt sind. Wenn Sie die Marke bzw. das Design tatsächlich ohne Erlaubnis verwendet haben, empfehle ich, mit dem Inhaber zu verhandeln und eine außergerichtliche Lösung zu finden, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.

Wenn Sie die Vorwürfe für unbegründet halten, ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt für Marken- und Designrecht zu konsultieren. Ich kann Ihre Situation genauer analysieren und eine angemessene Antwort auf die Abmahnung formulieren. Manchmal können Missverständnisse oder falsche Behauptungen vorliegen, die durch eine gezielte Erklärung oder Nachweise aufgelöst werden können.

In jedem Fall ist es wichtig, die Abmahnung nicht zu ignorieren, da dies zu ernsthaften rechtlichen Konsequenzen führen kann. Das deutsche Markenrecht ist komplex, aber mit professioneller Beratung können Sie Ihre Rechte schützen und Konflikte effektiv lösen.

Markenkollision & Verteidigung von Marken

Wer Erfolg hat, erregt Aufmerksamkeit. Immer wieder versuchen Wettbewerber deshalb, Ähnlichkeiten zu etablierten Marken herzustellen. Andere übersehen Ihre bestehenden Markenrechte. Unternehmen geht so ein unschätzbarer Wettbewerbsvorteil verloren. Dem sollten wir gemeinsam & entschlossen entgegentreten. 

Das Problem: Wenn Dritte eine neue Marke anmelden, prüfen die zuständigen Behörden nicht, ob die Anmeldung Ihre bestehende Marke beeinträchtigt. Sie müssen daher aktiv werden. 

Zunächst prüfe ich gründlich Ihre Erfolgsaussichten, um Ihnen eine verlässliche Planung zu ermöglichen. Der Schlüsselbegriff ist hier die Verwechslungsgefahr. Ich schätze ein, ob eine Neuanmeldung bzw.- eintragung Ihre Marke im rechtlichen Sinne verletzt und welche Chancen Sie vor den Behörden und Gerichten haben.

Anschließend kommen mehrere Mittel in Betracht, um gegen eine Markenrechtsverletzung vorzugehen:   

  • Sie können ab Veröffentlichung der Eintragung einer konkurrierenden Marke innerhalb von drei Monaten Widerspruch beim zuständigen Amt (DPMA oder EUIPO) einlegen. Im besten Fall löscht die Behörde anschließend die neue Marke.
  • Nach Ablauf der Dreimonatsfrist kommt nur noch die aufwändigere Löschungsklage in Betracht. 


Daneben können und sollten Sie sich je nach Fall direkt an den Verletzer wenden. Als erfahrene Kanzlei für Markenrecht in Berlin setzen wir diese Schritte entschlossen und lösungsorientiert für Sie um:

  • Ich mahne das Unternehmen ab, das Ihre Markenrechte beeinträchtigt. Dabei fordere ich dazu auf, jegliche verletzenden Handlungen zu unterlassen. Meist verlange ich auch eine strafbewährte Unterlassungserklärung, die das Unternehmen an unsere Aufforderung bindet.
  • Verletzt das Unternehmen Ihre Marke weiter, lässt sich auch gerichtlich ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch durchsetzen. Ich mache mich dafür stark, den Markenkonflikt ohne aufwändiges Gerichtsverfahren in Ihrem Sinne zu lösen. Wenn dies nicht möglich ist, vertrete ich Sie mit langjähriger Prozesserfahrung und Durchsetzungsstärke vor Gericht.
  • Die Beeinträchtigung Ihrer Marke benachteiligt Sie wirtschaftlich. Ich mache deshalb auch Schadensersatzansprüche gegen den Verletzer geltend. Die Höhe Ihres Anspruchs lässt sich entsprechend Ihrem konkret erlittenen Nachteil oder per fiktiver Lizenzgebühr berechnen. 

 Markenanmeldung

Möchten Sie eine Marke registrieren und suchen einen erfahrenen Partner, der Sie durch diesen Prozess führt? Wir bieten Ihnen eine kostenlose Einschätzung, um festzustellen, ob Ihre Marke schutzfähig ist. Im Anschluss unterstützen wir Sie bei der Eintragung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Europäischen Markenamt. 

Eine eingetragene Marke schützt Ihre geschäftlichen Kennzeichen vor unbefugter Nutzung durch Dritte. Dies schließt Namen, Logos, Slogans und andere Identifikationsmerkmale Ihres Unternehmens ein. Durch die Markenanmeldung erhalten Sie das exklusive Recht zur Nutzung Ihrer Marke in Ihrem Geschäftsfeld und können gegen Markenverletzungen vorgehen.

Markenüberwachung

Lassen Sie Ihre Marke nicht aus dem Auge. Allzu häufig nehmen Unternehmen erst nach Jahren wahr, dass ihre Marke verletzt wird. Oft ist dann bereits ein großer Schaden eingetreten.

Davor bewahre ich Sie. Unsere Markenrechtskanzlei in Berlin überwacht Ihre Marke fortlaufend und informiert Sie frühzeitig, wenn Marken eingetragen werden, die Ihre Rechte beeinträchtigen. Dank meiner Wachsamkeit ist dann ausreichend Zeit, um effektiv gegen den Verletzer vorzugehen.

Unsere engagierte Markenüberwachung ist der Schlüssel, um Ihr geistiges Eigentum zu schützen. Wir setzen auf hochentwickelte Technologien und umfassende Recherchen, um sicherzustellen, dass keine unbefugte Nutzung Ihrer Marke unbemerkt bleibt. Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Frühwarnsystem: Wir identifizieren frühzeitig potenzielle Markenverletzungen, noch bevor sie sich zu einem größeren Problem entwickeln.

  • Benachrichtigungen: Sie erhalten sofortige Benachrichtigungen über Markenregistrierungen oder -nutzungen, die Ihre Rechte beeinträchtigen könnten.

  • Beratung und Maßnahmen: Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um gemeinsam geeignete Schritte zu besprechen und umzusetzen, wenn eine Markenverletzung erkannt wird.

  • Rechtliche Durchsetzung: Wie ich bereits oben beschrieben habe, kommen mehrere Ansätze in Betracht, um gegen Verletzungen Ihrer Marke vorzugehen. Wir bieten eine umfassende Unterstützung bei rechtlichen Schritten und der Durchsetzung Ihrer Markenrechte.

Die Markenüberwachung ist ein unverzichtbarer Teil des Markenschutzes. Vertrauen Sie unserer Expertise und sorgen Sie dafür, dass Ihre Marke immer sicher und geschützt bleibt. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Markenüberwachungsdienste zu erfahren.

Wortmarke schützen

Die Wortmarke repräsentiert oft das Kernstück eines Unternehmens – ihren Namen, ihr Produkt oder ihre Dienstleistung. Ein effektiver Markenschutz gewährleistet, dass Sie als alleiniger Inhaber das exklusive Recht besitzen, Ihre Marke in den relevanten Produkt- oder Dienstleistungsklassen zu verwenden. Dies verhindert, dass Dritte Ihre Marke ohne Ihre Zustimmung nutzen, was zu Verwirrung auf dem Markt und potenziellem Geschäftsverlust führen kann.

Durch die Registrierung Ihrer Wortmarke können Sie:

  1. Rechtliche Schritte gegen Dritte einleiten, die Ihre Marke unberechtigt nutzen.
  2. Ihre Marke als wertvolles Vermögenswert Ihres Unternehmens etablieren.
  3. Die Grundlage für den Markenschutz in anderen Ländern schaffen, sollte eine internationale Expansion angestrebt werden.

Wie lässt man eine Wortmarke schützen?

  1. Recherche: Bevor wir eine Wortmarke für Sie anmelden, stellen wir sicher, dass sie in der relevanten Klasse einzigartig ist und nicht bereits von einem anderen Unternehmen genutzt wird. Dies kann durch eine Markenrecherche erfolgen.

  2. Anmeldung: Nach einer ausführlichen Recherche, stellen wir beim zuständigen Markenamt einen Antrag zur Eintragung der Wortmarke. In Deutschland wäre dies das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Der Antrag sollte eine klare Beschreibung der Marke und der Klassen von Produkten oder Dienstleistungen enthalten, für die die Marke verwendet werden soll.

  3. Bewertung und Registrierung: Das Markenamt prüft den Antrag auf Einzigartigkeit und eventuelle Kollisionen mit bestehenden Marken. Wenn alles in Ordnung ist, wird die Marke eingetragen und bietet Schutz für eine bestimmte Zeitspanne (in Deutschland beispielsweise 10 Jahre) mit der Möglichkeit zur Verlängerung.


Es ist ratsam, sich bei diesem Prozess von einem spezialisierten Anwalt für Markenrecht unterstützen zu lassen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden und den bestmöglichen Schutz für Ihre Marke zu gewährleisten.

Designrecht

Designrecht

In meiner Tätigkeit als Anwältin für Designrecht liegt mein Fokus auf der umfassenden Beratung meiner Mandanten im Bereich des deutschen und europäischen Designrechts. Ich unterstütze meine Kunden bei der Prüfung der Schutzfähigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Designs, um sicherzustellen, dass sie die erforderlichen Kriterien für den rechtlichen Schutz erfüllen. Dies beinhaltet die Analyse von Gestaltungsmerkmalen, die Originalität und Eigenart aufweisen müssen, um die Anforderungen für einen Designschutz zu erfüllen.

Die Erstellung und Einreichung von Designanmeldungen sowie die Durchführung der Designeintragungen gehören ebenfalls zu meinen Aufgaben. Ich begleite meine Mandanten durch den gesamten Prozess, von der Ausarbeitung der Antragsunterlagen bis hin zur Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Mein Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Designrechte meiner Mandanten wirksam geschützt sind und potenzielle Konflikte vermieden werden.

Darüber hinaus unterstütze ich bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Design-Lizenzverträgen. Diese Verträge regeln die Nutzung und Übertragung von Designrechten zwischen den Parteien und sind von entscheidender Bedeutung, um die Interessen meiner Mandanten zu schützen. Durch eine sorgfältige rechtliche Prüfung und Verhandlung trage ich dazu bei, dass meine Mandanten fair vergütet werden und ihre Designrechte in Übereinstimmung mit ihren Intentionen genutzt werden.

Insgesamt strebe ich als Anwältin im Designrecht danach, eine ganzheitliche Beratung anzubieten, die alle Aspekte des Designschutzes abdeckt – von der Konzeption bis zur Durchsetzung und Monetarisierung von Designrechten.

 Ähnlichkeitsrecherche

Im Kontext des Markenrechts spielt Ähnlichkeitsrecherche eine entscheidende Rolle bei der Sicherung und Durchsetzung von Markenrechten. Als Anwältin mit Schwerpunkt auf Markenrecht führe ich Ähnlichkeitsrecherchen durch, um sicherzustellen, dass die von meinen Mandanten gewünschte Marke eindeutig und rechtlich durchsetzbar ist.

Die Ähnlichkeitsrecherche im Markenrecht beinhaltet eine gründliche Untersuchung bestehender Markenregistrierungen und anderer relevanter Quellen, um sicherzustellen, dass die geplante Marke keine Verwechslungsgefahr mit bereits bestehenden Marken aufweist. Diese Recherche hilft, potenzielle Konflikte zu identifizieren, die zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen könnten.

Durch die Ähnlichkeitsrecherche erhalte ich ein umfassendes Bild von bereits existierenden Marken und ihrer Reichweite. Dies ermöglicht es meinen Mandanten, fundierte Entscheidungen darüber zu treffen, ob Ihre geplante Marke eingereicht werden sollte, ohne bestehende Rechte zu verletzen. Im Falle von möglichen Konflikten kann die Ähnlichkeitsrecherche als Ausgangspunkt für weitere rechtliche Schritte, wie etwa Verhandlungen oder Markenanfechtungen, dienen.

Die Qualität und Genauigkeit der Ähnlichkeitsrecherche im Markenrecht sind von entscheidender Bedeutung, um die Integrität und Exklusivität der Marken meiner Mandanten zu schützen. Mein Ziel ist es, sicherzustellen, dass die von meinen Mandanten gewählten Marken erfolgreich registriert werden können und bestmöglich vor potenziellen Markenverletzungen geschützt sind.

 Verhandlung von Lizenzverträgen ​

Einmal eingetragen, ist eine Marke oder ein Design umfassend geschützt. Nur der Inhaber darf darüber bestimmen, wer die Marke oder das Design nutzt. 

Sie können dieses Recht verwerten, indem Sie anderen die Nutzung Ihrer Marke oder Ihres Designs gestatten. Umgekehrt können Sie so auf fremde Marken und Designs zugreifen. Notwendig ist ein Lizenzvertrag. Ich habe schon zahlreiche solcher Vereinbarungen gestaltet und verhandelt. 

 FAQ Markenrecht

Das Markenrecht ist einem ständigen Wandel unterworfen, und es ist entscheidend, auf dem neuesten Stand zu bleiben. Ich bin bestens vertraut mit den aktuellen Gesetzen und Vorschriften im Bereich des Markenrechts und gewährleisten, dass Ihre Markenanmeldung den geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht.

Das Markenrecht ist ein Bereich des Rechts, der den Schutz von Marken und Kennzeichen sicherstellt. Es regelt die Registrierung, Nutzung und Durchsetzung von Marken, sodass Unternehmen ihre Identität und ihren Ruf schützen können.

Eine Marke wird durch einen Antrag beim zuständigen Markenamt, z.B. dem Deutschen Patent- und Markenamt, angemeldet. Der Antrag sollte relevante Informationen wie den Markennamen, das Logo und die gewünschten Produkt- oder Dienstleistungsklassen enthalten. Nach einer Überprüfung und eventuellen Einwänden wird die Marke eingetragen. Um bei der Anmeldung Ihrer Marke auf Nummer sicher zu gehen, ist es empfehlenswert einen Anwalt für Markenrecht hinzuzuziehen.

Um Ihre Wort- oder Bildmarke korrekt zu schützen, sollten Sie sicherstellen, dass sie einzigartig ist und sie beim Markenamt anmelden. Nach der Registrierung haben Sie exklusive Rechte an der Marke und können rechtliche Schritte gegen unerlaubte Nutzung einleiten. Es ist empfehlenswert, regelmäßig den Markt zu beobachten, um Verletzungen Ihrer Marke frühzeitig zu erkennen. Hierbei kann Sie ein Anwalt für Markenrecht umfassend unterstützen.

„Markenrechtlich geschützt“ bedeutet, dass eine Marke offiziell beim zuständigen Markenamt registriert wurde und der Inhaber exklusive Rechte an ihrer Nutzung hat. Dieser Schutz ermöglicht es dem Markeninhaber, gegen unerlaubte Verwendungen seiner Marke vorzugehen und Verletzungen rechtlich zu verfolgen.

Nicht alles kann als Marke geschützt werden. Allgemeine Begriffe, beschreibende Bezeichnungen, irreführende Marken oder solche, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, können in der Regel nicht registriert werden. Außerdem können Zeichen, die ausschließlich die Art, die Qualität, den Bestimmungsort oder die Zeit der Herstellung eines Produkts angeben, nicht geschützt werden, da sie nicht die erforderliche Unterscheidungskraft besitzen.

Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn eine andere Partei ohne Erlaubnis eine identische oder ähnliche Marke in einer Weise verwendet, die zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen könnte. Dies kann sowohl bei Produkten als auch bei Dienstleistungen der Fall sein, insbesondere wenn sie in derselben oder einer ähnlichen Branche tätig sind.

Wenn Sie glauben, dass Ihre Marke verletzt wurde, sollten Sie zuerst Beweise für die Verletzung sichern. Anschließend können Sie den Verletzer formell auffordern, die rechtswidrige Nutzung zu unterlassen. Wenn dies nicht zum gewünschten Ergebnis führt, kann es notwendig sein, rechtliche Schritte einzuleiten – hierbei ist es ratsam, sich von einem Anwalt für Markenrecht beraten und vertreten zu lassen.

RESMEDIA BERLIN – Anwälte für IP und Medien

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