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Paypal Oder Sofortüberweisung

Paypal oder Sofortüberweisung dürfen nichts kosten

Kunden müssen keine Gebühren bei Zahlung per Paypal oder Sofortüberweisung bezahlen (Urteil des Landgerichts München I vom 13.12.2018, Az. 17 HK O 7439/18).

Der Fall zu Paypal und Sofortüberweisung:

Ein Anbieter für Fernbus-Reisen verkaufte online Tickets und stellte dabei seinen Kunden bei Zahlung per Paypal oder Sofortüberweisung gesonderte Gebühren in Rechnung. Das ist nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts München I wettbewerbswidrig. Es liege ein Verstoß gegen Paragraf 270 a Bürgerliches Gesetzbuch vor. Danach seien Vereinbarungen über Gebühren bei Zahlung per SEPA-Basislastschrift, SEPA-Firmenlastschrift, SEPA-Überweisung oder Zahlungskarte unwirksam. Bei Zahlung per Sofortüberweisung oder Paypal sei zwar ein Zahlungsdienstleister zwischengeschaltet, allerdings zahle der Kunde am Ende gleichwohl bargeldlos per SEPA-Überweisung bzw. bei Paypal auch per SEPA-Lastschrift oder per Kreditkarte.

Das Fazit:

 
Paragraf 270 a Bürgerliches Gesetzbuch ist seit mehr als einem Jahr in Kraft. Die Vorschrift gilt auch, wenn gebührenpflichtige Zahlungsdienstleister zwischengeschaltet werden, an die der Kunde zahlt. Die Gebühren dürfen Händler nicht an ihre Kunden weitergeben.

 

Bildnachweis für diesen Beitrag: ©Zerbor – stock.adobe.com

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