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Privacy Mail

„Privacy Mail“ analysiert Newsletter auf Rechtmäßigkeit – Abmahngefahr

Es gibt ein neues Tool, „Privacy Mail“, mit dem unsichtbare Tracking-Methoden im E-Mail-Marketing offen gelegt werden können.
Mitarbeiter des an der Technischen Universität Darmstadt geleiteten Secure Mobile Networking Labs haben ein System entwickelt, das unsichtbare Tracking-Methoden in Newslettern sichtbar macht und eventuell genutzte Drittanbieter offenlegt. Verbrauchern soll es hiermit leichter gemacht werden, zu überprüfen, ob empfangene Newsletter die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Hierbei wird eine E-Mail-Adresse erstellt, an die der Newsletter gesendet, und in der Folge automatisch überprüft wird. Das Projekt „Privacy Mail“ soll ausdrücklich dazu dienen, gegenüber den Unternehmen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften besser durchsetzen zu können.

Was ist bei „Privacy Mail“ zu beachten?

Bei der Nutzung von sog. Cookies, also auch bei der Verwendung von Newsletter-Tracking, ist der Betroffene zusätzlich über deren Einsatz vorab zu informieren. Rechtsgrundlage ist nach Meinung der Datenschutzkonferenz (DSK) – dem Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder- allein die ausdrückliche Einwilligung. Dann müsste neben der Einwilligung zum Erhalt des Newsletters zudem noch einer Einwilligung zum Einsatz des Tracking-Pixels „Privacy Mail“ eingeholt werden:
„Eingriffsintensivere Maßnahmen wie automatisierte Selektionsverfahren zur Erstellung detaillierter Profile, Verhaltensprognosen bzw. Analysen, die zu zusätzlichen Erkenntnissen führen, sprechen hingegen dafür, dass ein Interesse der betroffenen Person am Ausschluss der Datenverarbeitung überwiegt. In diesen Fällen handelt es sich um Profilings“, das nicht mehr auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO gestützt werden kann und damit die Einholung einer Einwilligung vor der Datenverarbeitung erforderlich macht. Das Widerspruchsrecht des Art. 21 DS-GVO reicht dann nicht aus.“

Fazit zu „Privacy Mail“

Auch bei der Nutzung von Trackingprogrammen wie „Privacy Mail“ innerhalb eines Newsletters gilt daher: Wenn Sie Nutzerprofile anlegen und das Klickverhalten Ihrer Abonnenten tracken, ist es erforderlich, dafür zuvor eine Extra-Einwilligung im Opt-In einzuholen.
Bildnachweis für diesen Beitrag: © mpix-foto – stock.adobe.com

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