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14,5 Mio € Bußgeld nach DSGVO

14,5 Mio € Bußgeld aufgrund von Verstoß gegen DSGVO in einem Einzelfall: Am 30.Oktober 2019 hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gegen die Deutsche Wohnen SE einen Bußgeldbescheid in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die DSGVO erlassen. Die Deutsche Wohnen hat gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt.

Das Bußgeld wird nun zunächst durch die Berliner Aufsichtsbehörde im Zwischenverfahren erneut geprüft werden – hält die Aufsichtsbehörde am Bußgeld fest, wird es in der Folge von der Staatsanwaltschaft Berlin geprüft, bevor es vor dem Landgericht Berlin vor einer großen Strafkammer verhandelt werden wird.

Was war passiert?

Im Rahmen einer Prüfung im Jahr 2017 durch die Datenschutzaufsichtsbehörde hatte diese festgestellt, dass das Unternehmen für die Speicherung personenbezogener Daten von Mietern ein Archivsystem verwendete, bei dem nicht mehr erforderliche Daten nicht gelöscht werden konnten. Dieser gerügte Fehler wurde bis März 2019 durch das Unternehmen nicht behoben. Dies stellte aus Sicht der Aufsichtsbehörde einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundsätze, insbesondere der Grundsatz der sog. „Speicherbegrenzung“, aus Art. 5 DSGVO dar. Zudem sei gegen das Gebot aus Art. 25 Abs. 1 DSGVO, nämlich durch technische und organisatorische Maßnahmen den Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen sicherzustellen, verstoßen worden.

Problematisch ist vorliegend, dass unter anderem alte Vorgänge durch das Unternehmen revisionssicher archiviert wurden, um den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu genügen. Das Löschen einzelner Daten ist im Rahmen vieler Systeme, die hierzu eingesetzt werden meist nicht möglich. Wird der Bußgeldbescheid der Berliner Aufsichtsbehörde bestehen bleiben, müssen Unternehmen eventuell hier neue technisch-organisatorische Möglichkeiten finden, um den Spagat zwischen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und der datenschutzrechtlichen Speicherbegrenzung sicherzustellen.

Wie wurde das Bußgeld nach DSGVO bemessen?

Die Bußgeldzumessung ist im betreffenden Fall wohl nach dem Konzept der DSK erfolgt (siehe hierzu: https://www.rmprivacy.de/so-sieht-das-konzept-zur-berechnung-von-dsgvo-bussgeldern-aus/)

In der Pressemitteilung der Behörde vom 05.11.2019 hieß es hierzu:

„Anknüpfungspunkt für die Bemessung von Geldbußen ist daher u. a. der weltweit erzielte Vorjahresumsatz betroffener Unternehmen. Aufgrund des im Geschäftsbericht der Deutsche Wohnen SE für 2018 ausgewiesenen Jahresumsatzes von über einer Milliarde Euro lag der gesetzlich vorgegebene Rahmen zur Bußgeldbemessung für den festgestellten Datenschutzverstoß bei ca. 28 MillionenEuro.“

Weitere Informationen zum Bußgeld nach DSGVO:

https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2019/20191105-PM-Bussgeld_DW.pdf

RESMEDIA-Info: Was kommt bei Verstößen gegen die DSGVO auf Unternehmen zu?
Bildnachweis für diesen Beitrag: ©domoskanonos – stock. adobe. com

 

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