09.03.2010 | Keine Klagebefugnis bei nicht funktionierender eigener Internetseite

Kategorie: eCommerce-Recht, Wettbewerbsrecht
Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.

Das Recht zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen steht u.a. jedem Mitbewerber zu (§ 8 Abs. 1, Nr. 1 UWG). Im Internethandel ist ein derartiges Wettbewerbsverhältnis zu verneinen, wenn im zeitlichen Zusammenhang mit der Abmahnung die Internetpräsentation des Antragstellers offline gestellt war und auch ein Testkauf auf seiner Seite nicht durchgeführt werden konnte.

Beschluss des OLG Hamm vom 22.08.2009
4 W 88/09
JurPC Web-Dok. 263/2009

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