Urteile

04.07.2008
Kategorie: Medienarbeitsrecht

Verbotene private Internetnutzung am Arbeitsplatz

Rechtsanwalt Martin Kuhr, LL.M.
Grundsätzlich kann eine private Internetnutzung während der Arbeitszeit eine erhebliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen und demzufolge eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen rechtfertigen. Dies ist beispielsweise beim Herunterladen pornografischer Inhalte der Fall (vgl. Urteil des BAG vom 27.04.2006, 2 AZR 386/05). Das Herunterladen von Online-Dateien zu privaten Zwecken rechtfertigt jedoch trotz eines ausdrücklichen Verbots der privaten Internetnutzung am...
30.05.2008
Kategorie: Medienarbeitsrecht

Personalrat darf E-Mail-Verteiler nutzen

Der Personalrat kann einen Anspruch auf Nutzung eines E-Mail-Verteilers der Dienststelle neben dem Anspruch auf Bereitstellung eines „schwarzen Brettes“ haben, wenn innerhalb der Behörde die schriftliche Kommunikation sowohl zwischen den Mitarbeitern als auch zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat in erheblichem Umfang durch Nutzung elektronischer Medien (E-Mail) stattfindet. Der Dienstherr ist auch nicht zu einer „Vorzensur“ der Mitteilungen des Personalrats an die Mitarbeiter...
06.12.2007
Kategorie: Medienarbeitsrecht

Beschäftigung eines durch Wettbewerbsverbot belasteten Arbeitnehmers

Ein Unternehmer, der durch Beschäftigung eines bei einem Mitbewerber angestellten Außendienstmitarbeiters, dem wegen eines Wettbewerbsverbots eine Tätigkeit für Konkurrenten nicht gestattet ist, den Vertragsbruch des Mitarbeiters lediglich ausnutzt, ohne ihn zu dem Vertragsbruch verleitet zu haben, handelt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht bereits deshalb unlauter, weil er das Wettbewerbsverbot kennt oder kennen muss.
02.11.2007
Kategorie: Medienarbeitsrecht

Kündigung per SMS unwirksam

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform und der Unterschrift eines Kündigungsberechtigten. Daher ist eine per SMS übermittelte Kündigung des Arbeitgebers bereits wegen Formverstoßes unwirksam.
18.10.2007
Kategorie: Wettbewerbsrecht, Medienarbeitsrecht

Voraussetzungen für wettbewerbswidriges Abwerben

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Abwerben von Arbeitern, Angestellten und sonstigen Beschäftigten grundsätzlich zulässig. Ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kann jedoch vorliegen, wenn besondere Umstände hinzutreten. Dementsprechend entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, dass auch die gezielt und planmäßig betriebene Abwerbung des bei einem Konkurrenten vertraglich gebundenen Mitarbeiters nicht ohne weiteres den Tatbestand der...
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