12.07.2011
Kategorie: Medienarbeitsrecht

Widerruf der Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten

Rechtsanwalt Martin Kuhr, LL.M.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmer, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, einen Beauftragten für den Datenschutz bestellen. Dabei steht es der Geschäftsleitung frei, ob sie einen Mitarbeiter oder eine außenstehende Person zum Datenschutzbeauftragten bestellen. Wurde ein interner Datenschutzbeauftragter bestellt, kann diese Entscheidung jedoch nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden. Das Bundesarbeitsgericht hält einen Widerruf...
31.05.2011
Kategorie: Urheberrecht, Medienarbeitsrecht

Veröffentlichung eines Arbeitnehmerfotos auf Homepage des Arbeitgebers

Rechtsanwalt Martin Kuhr, LL.M.
Hat sich ein Arbeitnehmer damit einverstanden erklärt, dass der Arbeitgeber auf seiner Homepage ein gezielt für diese Veröffentlichung aufgenommenes Foto abbildet, erlischt das Einverständnis nicht in jedem Fall automatisch im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber kann insbesondere dann zur weiteren, bestimmungsmäßigen Nutzung des Fotos des ausgeschiedenen Arbeitnehmers berechtigt sein, wenn das Bild reinen Illustrationszwecken dient und keinen auf die individuelle...
31.01.2011
Kategorie: Medienarbeitsrecht

16.000 private SMS über Diensthandy

Rechtsanwalt Martin Kuhr, LL.M.
Wer von seinem Diensthandy aus über einen Zeitraum von 22 Monaten 16.000 private SMS verschickt und dadurch einen Schaden von über 2.500 Euro verursacht, dem kann gekündigt werden. Dass der in dem vom Arbeitsgericht Frankfurt entschiedenen Fall gekündigte Lufthansa-Mitarbeiter mit seiner Kündigungsschutzklage letztlich doch Erfolg hatte, lag nicht daran, dass die Richter das Fehlverhalten nicht für so gravierend hielten, sondern an der zögerlichen Reaktion des Arbeitgebers. Dieser hatte die...
16.11.2010
Kategorie: Medienarbeitsrecht

Internetanschluss für alle Betriebsratsmitglieder

Rechtsanwalt Martin Kuhr, LL.M.
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung im erforderlichen Umfang Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Billigen Gerichte dem Betriebsrat insgesamt nur einen einzigen Internetzugang zu, hat das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an eine zeitgemäße Computerausstattung nun erheblich erweitert. Der Betriebsrat kann die Beschaffung von Informationen aus dem Internet für jedes einzelne Mitglied zur Erfüllung...
09.11.2010
Kategorie: Medienarbeitsrecht

Keine Betriebsratszustimmung bei Handy-Verbot während Arbeitszeit

Rechtsanwalt Martin Kuhr, LL.M.
Ein vom Arbeitgeber angeordnetes Verbot, wonach Mitarbeiter während der Arbeitszeit private Handys nicht benutzen bedürfen, unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Ein Handyverbot ist eine mitbestimmungsfreie, unmittelbare Konkretisierung der Arbeitspflicht. Es gehört zu den selbstverständlichen Pflichten eines Arbeitnehmers, während der Arbeitszeit die aktive und passive Benutzung des Handys zu unterlassen.
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