18.10.2007
Kategorie: Wirtschaftsrecht

Mangel durch fehlerhafte Bedienungsanleitung

Eine Kaufsache (hier Whirlpool) kann allein dadurch mangelhaft sein, dass die Bedienungsanleitung in wesentlichen Punkten unvollständig oder fehlerhaft ist, sodass bei entsprechendem Gebrauch der - ansonsten einwandfreien - Kaufsache Fehlfunktionen auftreten. Der Käufer hat bei der Geltendmachung seiner Gewährleistungsansprüche jedoch zu beachten, dass dem Verkäufer auch in einem derartigen Fall das Recht zur Nachbesserung zusteht. Für ein ordnungsgemäßes Nacherfüllungsverlangen im Sinne...
18.10.2007
Kategorie: Wirtschaftsrecht

Verjährungshemmung durch Verhandeln

Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den geltend gemachten Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Dies regelt § 203 BGB. Der Bundesgerichtshof legt den Begriff des Verhandelns in diesem Zusammenhang weit aus. Für ein „Verhandeln“ im Sinne des Gesetztes genügt...
17.10.2007
Kategorie: Wirtschaftsrecht

Namenskürzel auf Quittung ersetzt nicht Unterschrift

Einer Quittung, die mit einem Handzeichen unterschrieben ist, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, kommt im Streitfall keine Beweiswirkung zu. Derartige Paraphen können die vom Gesetz verlangte Unterschrift nicht ersetzen.
27.09.2007
Kategorie: Wirtschaftsrecht

Rücklagenbildung für Insolvenzkosten

Ein Schuldner ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Rücklagen für die zu erwartenden Kosten eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen zu bilden. Sein Antrag auf Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens kann daher nicht mit der Begründung der unterlassenen Rücklagenbildung und der damit verursachten völligen Vermögenslosigkeit versagt werden.
27.09.2007
Kategorie: Wirtschaftsrecht

Teilung von GmbH-Anteilen unzulässig

Nach § 17 Abs. 5 GmbHG ist eine gleichzeitige Übertragung mehrerer Teile von Geschäftsanteilen eines Gesellschafters an denselben Erwerber unzulässig. Der Vorschrift liegt der Grundsatz der Unteilbarkeit der Anteilsrechte zugrunde. Wegen der engeren persönlichen Bindung der Gesellschafter der GmbH soll im Unterschied zur Aktiengesellschaft der Mitgliederwechsel zur Wahrung der Überschaubarkeit der Mitgliederzahl und des Mitgliederbestandes erschwert werden.   Dementsprechend hält das...
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