Urteile
22.08.2011
Kategorie: Wettbewerbsrecht
Offenlegung eines Testergebnisses
Bei der Werbung mit dem Testergebnis "Gut, 2,2, Ausgabe 12/2010" der Stiftung Warentest muss nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main grundsätzlich auch der Rang des Qualitätsurteils im Rahmen des Gesamttests deutlich gemacht werden, wenn mehrere Konkurrenzerzeugnisse mit "sehr gut" bewertet worden sind. Daran ändert auch nichts, wenn das Testergebnis der beworbenen Waren innerhalb des gesamten Tests (gerade noch) über dem Durchschnitt lag.
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17.08.2011
Kategorie: Wettbewerbsrecht
Zulässige Werbung eines "Ghostwriters"
Das gewerbsmäßige Schreiben von Doktor- und Diplomarbeiten für andere stellt eine illegale Dienstleistung dar. Werbung für ein derartiges "Ghostwriting" ist somit wettbewerbswidrig.
Nicht zu beanstanden ist es jedoch nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln, wenn ein Anbieter bei einer sogenannten Adword-Werbung bei der Internetsuchmaschine Google die Suchbegriffe "Diplomarbeit" und "kaufen" wählt und diese Kombination auf einem oberen Platz als Treffer...
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03.08.2011
Kategorie: Wettbewerbsrecht, eCommerce-Recht
Umgehung der Buchpreisbindung durch "Förderprogramm"
Wer gewerbsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft und deshalb den gesetzlich gebundenen Verkaufspreis einhalten muss, darf beim Verkauf neuer Bücher keine Preisnachlässe (Rabatte) gewähren. Die Buchpreisbindung gilt selbstverständlich auch für Internetanbieter. Eine Internetbuchhandlung meinte, einen besonders ausgeklügelten Weg gefunden zu haben, Endkunden einen Preisnachlass für die angebotenen wissenschaftlichen Bücher einzuräumen. Sie richtete einen "Fördertopf" ein, der mit...
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22.07.2011
Kategorie: Wettbewerbsrecht
Verwendung des Zusatzes "Original"
Der Deutsche Bundeswehrverband kündigte unter der Bezeichnung "Original Berlin Tattoo - Internationales Musikfest 2011" eine Musikveranstaltung an. Die Veranstalter einer zuvor jahrelang stattfindenden Veranstaltung mit der Bezeichnung "Berlin Tattoo" klagten auf Unterlassung der Werbung und erzielten vor dem Landgericht Berlin einen Teilerfolg.
Gegen die Verwendung des Begriffs "Berlin Tattoo" bestanden keine rechtlichen Bedenken, da dieser weder...
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21.07.2011
Kategorie: Wettbewerbsrecht
Unzureichende Bevorratung eines Markenprodukts
Nach ständiger Rechtsprechung ist Werbung grundsätzlich als irreführend und damit wettbewerbswidrig anzusehen, wenn die beworbenen Waren entgegen der Erwartung des Kunden zu dem angekündigten Zeitpunkt nicht oder nicht in ausreichender Menge vorrätig sind. Wird für ein Markenprodukt (hier Irische Markenbutter) geworben, ist ein unter einer Handelsmarke ("Noname-Produkt") vertriebenes Produkt nicht gleichartig, auch wenn es objektiv gleichwertig sein mag.
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