18.10.2007
Kategorie: Medienstrafrecht, Urheberrecht

Zweifelhafte Ermittlungsmethoden bei der Feststellung von Urheberrechtsverletzungen

Das Landgericht Kiel setzt der oft allzu engen Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaften und privaten Experten bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nunmehr engere Grenzen. Eine Auswertung eines in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren beschlagnahmten Computers darf nicht an andere Personen als Ermittlungspersonen der Strafverfolgungsbehörden delegiert werden. So erklärte das Gericht die Hinzuziehung eines Mitarbeiters der Gesellschaft zur Verfolgung von...
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