Abmahnung wegen Filesharing erhalten?
Die neuesten Songs und die besten Spiele kostenlos runterladen? Filme auf den PC laden, selbst wenn sie im Kino noch nicht angelaufen sind? Im Internet ist das im Wege des Filesharing technisch problemlos möglich. Unter Filesharing versteht man das unmittelbare Weitergeben von Computerdateien zwischen Nutzern des Internets über ein sogenanntes Peer-to-Peer Netzwerk.
In rechtlicher Hinsicht allerdings kann das Filesharing zu weit aus mehr Problemen führen. Zwar ist das Filesharing an sich nicht illegal. Probleme gibt es aber, wenn urheberrechtlich geschützte Dateien freigegebenen Ordnern zum „Tausch" angeboten werden. Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, die von den Rechteverwertern (Musikindustrie, Filmwirtschaft, Spielehersteller) bereits seit mehreren Jahren verfolgt wird. Insbesondere die Musikindustrie hat seit Jahren unter immensen Umsatzeinbußen zu leiden und verfolgt daher den illegalen Dateientausch mit besonderer Härte und Ausdauer.
Neben mehreren auf Initiative der Rechteverwerter - nicht unumstrittenen - Gesetzesänderungen, die insbesondere die Verfolgung von Rechtsverletzungen vereinfachen sollen, lassen die Rechteverwerter die Rechtsverletzungen seit Jahren im umfangreichen Stil abmahnen.
Eine Abmahnung ist eine Aufforderung an den Rechtsverletzter, das beanstandete Verhalten sofort einzustellen und künftig zu unterlassen. Dem Abmahnschreiben ist daher immer auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt mit der Aufforderung diese innerhalb einer kurzen Frist an den Absender zurückzusenden.
Bei der Abgabe ist allerdings Vorsicht geboten, da hier meist für den Fall künftiger Zuwiderhandlungen eine feste Vertragsstrafe in Höhe von mehreren tausend Euro festgeschrieben wird. Zudem sehen die von den abmahnenden Kanzleien übersendeten Unterlassungserklärungen meist vor, dass sich der Rechtsverletzter zu der Übernehme der Anwaltskosten verpflichtet, über deren Höhe spätestens seit der Einführung des § 97 a UrhG
Was meist unbekannt ist: Es besteht keine Verpflichtung, die Unterlassungserklärung in der Form und in dem Umfang abzugeben, wie sie von den abmahnenden Rechtsanwälten übersendet werden. Hier stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.

