News zum Rundfunkrecht und Antennenrecht

04.03.2010
Kategorie: Rundfunkrecht, Werberecht, Marketing

Anforderungen an "Geldzurückgarantie" in Fernsehwerbespot

Rechtsanwalt Martin Kuhr, LL.M.
Ein Lebensmittelhersteller warb in einem Fernsehspot für sein Produkt "AKTIVIA" damit, der Kunde bekomme sein Geld zurück, wenn er nicht zufrieden sein sollte. Am Ende des Werbespots wurde der Verbraucher darauf hingewiesen, er könne die Teilnahmebedingungen im Internet unter der angegebenen Webseite abrufen. Die Geldzurückgarantie war daran geknüpft, dass der Kunde die Originalkassenbons, die Strichcodes auf der Unterseite der Verpackung von mindestens 14 und maximal 16 Bechern sowie...
31.01.2010
Kategorie: Rundfunkrecht

NDR Rundfunkrat befürwortet Einführung von Tagesschau-App

Der Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks hat am 29.01.2010 den Sender aufgefordert, an der geplanten i-Phone-App zur Tagesschau festzuhalten, da die wichtigste Informationsmarke der ARD auch auf dem i-Phone vertreten sein müsse.
25.01.2010
Kategorie: Rundfunkrecht

KEF: ARD und ZDF können noch Kosten einsparen

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gibt alle vier Jahre einen Vorschlag für die künftige Höhe der Rundfunkgebühren ab. In ihrem Zwischenbericht fordert sie nun ARD und ZDF zu ernsthaften Spar-Maßnahmen auf.
22.01.2010
Kategorie: Rundfunkrecht

KJM: "DSDS"-Verstoß bleibt ohne Folgen

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - nimmt seit dem 02.04.2003 gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr - sieht einen massiven Verstoß bei der aktuellen "DSDS"-Staffel, kann dagegen jedoch nichts unternehmen.
20.05.2009
Kategorie: Rundfunkrecht

Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat entschieden (Az.: 7 B 08.2922, Urteil vom 19.05.2009), dass auch für einen ausschließlich beruflich genutzten Computer mit Internetzugang Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht zugleich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach bestätigt
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