18.05.2011 | Wettbewerbszentrale: Mehr Beschwerden wegen irreführender Werbung

Kategorie: Wettbewerbsrecht, eCommerce-Recht, Abmahnung
Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. weist in ihrem im Mai 2011 veröffentlichten Jahresbericht darauf hin, dass die Zahl der Beschwerden in diesem Bereich um über fünf Prozent gestiegen ist. Allerdings funktioniere die wirtschaftliche Selbstkontrolle so gut, dass Gerichtsverfahren meist vermieden werden könnten.

 

Insgesamt hat die Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr 14.000 Anfragen und Beschwerden bearbeitet. Erfreulich ist der Rückgang der Beschwerden im Bereich der belästigenden Werbung, die z.B. per E-Mail, Telefon oder Brief erfolgt. Nach starken Schwankungen Mitte 2000 konnte hier ein Minus von 24 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008 verzeichnet werden.

 

Häufig konnte die Zentrale bei Wettbewerbsverstößen aber außergerichtliche Einigungen und gütliche Streitbeilegungen erreichen. Durch die Einigungsstellenverfahren der Industrie- und Handelskammern können Konflikte ohne Inanspruchnahme der Gerichte gelöst werden. Dies bietet den Betreffenden meist nicht nur einen zeitlichen sondern auch einen finanziellen Vorteil. Die Einigungsstellen sind zudem neben Juristen auch mit Kaufleuten besetzt, sodass die Praxiserfahrung aus der Wirtschaft in die Streitschlichtung mit einfließen kann. Dies führt zu einer erhöhten Akzeptanz dieser Verfahren bei den Gewerbetreibenden und Unternehmern. Allerdings wurden im Jahr 2010 auch insgesamt ca. 650 Gerichtsverfahren von der Wettbewerbszentrale geführt, welche überwiegend erfolgreich waren.

 

Der Jahresbericht 2011 der Wettbewerbszentrale ist als PDF über folgende Website abrufbar:


http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_pressemitteilung/?id=213

 

 

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