13.07.2009 | RA Welkenbach erneut als Rechtsexperte bei Sat.1
Rechtsanwalt Christian Welkenbach wurde im Rahmen der Sat.1-Sendung weckup am vergangenen Sonntag erneut als Rechtsexperte zu Rate gezogen. Thema der Sendung war der Verkauf gebrauchter oder neuer Sachen auf Flohmärkten oder im Internet. RA Welkenbach konnte diesbezüglich die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutern.
Insbesondere beim Verkauf privater Sachen über eBay ist Vorsicht geboten, zum einen wenn es sich bei den angebotenen Artikeln um verbotene Artikel im Sinne der eBay-Richtlinien für Verkäufer handelt, zum anderen, wenn die Verkaufstransaktionen eine gewisse Häufigkeit und Regelmäßigkeit erreichen, da in diesem Falle ein gewerbliches Handeln angenommen werden kann. Die Einstufung als gewerblicher Anbieter hat weit reichende Konsequenzen, z. B. die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung gem. § 5 TMG oder die Pflicht zur ferbabsatzrechtlichen Vorabinformation der Verbraucher.

