News zum Domainrecht

26.01.2012
Kategorie: Domainrecht

Domain-Pfändung: DENIC als Drittschuldnerin

Rechtsanwalt Christian Welkenbach
Eine Internet-Domain ist wie eine Lizenz als Recht pfändbar, weil sie gehandelt, vermietet und abgetreten werden kann. Da Domains von erheblichem wirtschaftlichem Wert sein können, sind sie auch als Pfändungsobjekt durchaus interessant. In diesem Zusammenhang hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die zentrale Registrierungsstelle DENIC Drittschuldnerin bei der Pfändung von ".de-Domains" ist. Die DENIC muss daher einen Pfändungsbeschluss beachten und haftet als...
03.01.2012
Kategorie: Domainrecht

Grundstückserwerb kann zur Namensnutzung berechtigen ("Landgut Borsig")

Rechtsanwalt Martin Kuhr, LL.M.
Mit dem Erwerb eines berühmten Gebäudes oder Grundstücks kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch das Recht verbunden sein, dieses Anwesen mit dem Namen eines früheren Eigentümers zu bezeichnen. In dem entschiedenen Fall ging es um die Bezeichnung "Landgut Borsig Groß Behnitz", das ein Unternehmer für kulturelle und sonstige Freizeitveranstaltungen nutzt. Er hatte das 1866 von der Berliner Industriellenfamilie von Borsig erworbene und 1947 von der sowjetischen...
10.11.2011
Kategorie: Domainrecht

Bundesgerichtshof entscheidet über die Haftung des Admin-C

Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer
Der unter anderem für das Kennzeichenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, ob der administrative Ansprechpartner, der bei Registrierung eines Domainnamens immer dann benannt werden muss, wenn der Anmelder nicht im Inland wohnt, in Fällen in Anspruch genommen werden kann, in denen der registrierte Domainname Rechte Dritter verletzt. Die Klägerin betreibt unter der Bezeichnung "Basler Haar-Kosmetik" unter anderem im Internet einen...
06.10.2011
Kategorie: Domainrecht

Domain "sonntag.de" zulässig

Rechtsanwalt Christian Welkenbach
Eine Privatperson mit dem Nachnamen "Sonntag" kann nicht die Eintragung der Domain "sonntag.de" zugunsten eines Gewerbetreibenden verhindern. Eine Namensverletzung kann nur vorliegen, wenn der Dritte, der diesen Namen verwendet, durch die Domain auch als Namensträger identifiziert wird und der private Gebrauch des fremden Namens durch den Nichtberechtigten zu einer Zuordnungsverwirrung führt. Dies ist nicht der Fall, wenn die Domain - wie hier - auch einen Gattungsbegriff...
04.07.2011
Kategorie: Domainrecht

Schadensersatz für "geklaute" Domain

Rechtsanwalt Christian Welkenbach
Lässt der Geschäftsführer einer GmbH eine auf das Unternehmen registrierte Domain heimlich auf sich umschreiben, stellt das eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB dar, die ihn zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet. Die Rechtswidrigkeit der Handlung ist insbesondere dann gegeben, wenn der Geschäftsführer u.a. mit der Betreuung und Pflege der besagten Domain sowie eines Internetshops des Unternehmens betraut war.

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