News zum Thema Abmahnung

03.09.2009
Kategorie: Wettbewerbsrecht, eCommerce-Recht, Abmahnung

Neuer Text: Widerrufsrecht bei Dienstleistungen

Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Der Bundestag hat die Vorschrift zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleis­tungen im Fernabsatz zum 4. August 2009 neu gefasst. Shop-Betreiber, die eine Dienstleistung anbieten, müssen nun ihre Widerrufsbelehrung anpassen. Der bisherige Text der Musterwiderrufs-Belehrung zum Erlöschen des Widerrufsrechts ist nicht mehr gültig. Während ­zuvor das Widerrufsrecht mit Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist erlosch, lautet der neue Belehrungstext nun: "Ihr Widerrufsrecht...
14.05.2009
Kategorie: eCommerce-Recht, Internetrecht, Abmahnung

Ungenauigkeiten in Impressum und Widerrufsbelehrung sind Bagatellverstoß

Nach einem Beschluss des Kammergerichts (KG) Berlin vom 11.04.2008 (Az.: 5 W 41/08) stellt sowohl die unvollständige Angabe von Anbieterdaten im Impressum als auch die falsche Widerrufsbelehrung zur Wertersatzpflicht bei eBay einen nicht abmahnfähigen Verstoß dar. Im konkreten Fall hatte eine GmbH den Vornamen des Geschäftsführers nur abgekürzt im Impressum angegeben. Das KG sah darin nur einen Bagatellverstoß, denn der Verbraucher bleibe trotz der unvollständigen Anbieterkennzeichnung...
24.10.2008
Kategorie: Urheberrecht, Abmahnung

Der Auskunftsanspruch des Urhebers gegen Dritte (hier: Accessprovider)

§ 101 UrhG regelt in seiner seit dem 01.09.2008 geltenden Fassung, dass derjenige, der in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht widerrechtlich verletzt, dem Verletzten gegenüber zur Auskunft verpflichtet ist. Der Auskunftsanspruch richtet sich nun gem. § 101 Abs. 2 UrhG auch gegen Dritte, wenn diese, wie z.B. Accessprovider, in gewerblichem Ausmaß Dienstleistungen anbieten, die für die rechtsverletzende Tätigkeit genutzt wurden.
12.08.2008
Kategorie: Abmahnung

Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung

Rechtsanwalt Martin Kuhr, LL.M.
Die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren in Gerichtsverfahren hängt von dem durch das Gericht festgesetzten Streitwert ab. Der Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung (Spam) richtet sich nach den Interessen, die durch eine Fortsetzung der unerlaubten Werbung betroffen wären. Im vorliegenden Streit hatte eine Anwaltskanzlei einen Spamversender wegen der unverlangten Zusendung einer Werbe-Mail abgemahnt. Das Oberlandesgericht Hamburg setzte den Streitwert für das Verfahren auf 3.000 Euro...
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