Konkurrenz macht munter!
Wettbewerb prägt unsere Wirtschaft und kann als einer deren Grundpfeiler angesehen werden. Wettbewerb meint Konkurrenz zwischen den am Markt teilnehmenden Unternehmen, die um die Gunst der Marktteilnehmer, der potentiellen Kunden und Käufer, kämpfen. Der Wettbewerb bedingt Preissenkungen und Qualitätssteigerungen, da der Kunde die begehrten Waren und Dienstleistungen vergleichen und sich für das ihm geneigte Unternehmen frei entscheiden kann.
Ist Wettbewerbsrecht wirklich notwendig?
Der Wettbewerb regelt sich zwar überwiegend selbst. Freilich ist auch er anfällig für Manipulation von innen wie außen. Das Wettbewerbsrecht beugt dem vor. Es dient der Regulierung und zugleich der Förderung des Wettbewerbs zwischen den Marktteilnehmern. Vor allem das Kartellrecht zielt darauf an, Monopolbildungen zu verhindern, sodass ein fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen garantiert ist.
Gesetzlich schlägt sich das Wettbewerbsrecht in Deutschland nieder im Recht zur Bekämpfung unfairer Wettbewerbsmethoden (geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG) und im sogenannten Kartellrecht (geregelt im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, kurz GWB).
Das UWG
Das Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher und Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. Zugleich wird das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb geschützt.
Verboten sind unlautere, also unfaire Wettbewerbshandlungen, die Mitbewerber oder sonstige Marktteilnehmer beinträchtigen. Rufausbeutung, Behinderung von Mitbewerbern, irreführende und vergleichende Werbung und unzumutbare Belästigungen sind nur einige Schlagworte, die in diesem Kontext zu nennen und anhand der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen sind. Zudem kennt das UWG Strafvorschriften wie die strafbare Werbung, den Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen oder die Verwertung von Vorlagen.
Abmahnung, Kosten, etc.
Allzu oft kommt es zu wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten und die Konsequenzen für die Beteiligten sind erheblich. Ist ein Mitbewerber der Meinung, dass ein anderer gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, fordert er diesen in aller Regel zunächst mit einer Abmahnung zur Unterlassung auf und fügt eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung bei. In vielen Fällen unterschreiben die Betroffenen blindlings und stürzen sich unverhofft in teilweise noch größere Probleme. Kommt es unterdessen zu einem gerichtlichen Verfahren, so werden in kaum einer anderen Rechtsmaterie in Regelmäßigkeit solch hohe Streitwerte zu Grunde gelegt wie im Wettbewerbsrecht. Für den wegen einer wettbewerbsrechtichen Verletzung in Anspruch genommenen bedeutet dies ein großes Risiko. Im Falle einer Verurteilung trägt er die extrem hohen Kosten des Rechtstreits.
Beratung ist wichtig
Daher sollte in allen wettbewerbsrechtlichen Fällen umgehend rechtlicher Rat eingeholt werden, sowohl von dem, der eine Rechtsverletzung rügt als auch von dem in Anspruch genommenen angeblichen Verletzer. Unzählige Urteile haben das Wettbewerbsrecht aufgebläht und, wie die Rechtsprechung des BGH im Falle der gefühlsbetonten Werbung zeigt, kann eine Änderung der Rechtsansicht zu völlig neuen Ausgangssituationen führen. Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem wettbewerbsrechtlichen Problem weiter. Durch unsere Erfahrungen im Wettbewerbsrecht und stete Aktualität profitieren unsere Mandanten von einer kompetenten und umfassenden Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte. Dadurch werden Gefahren vermieden, Kosten und Risiken gesenkt.

