Rundfunk - Informationen für alle

 

Das Rundfunkrecht betrifft Rundfunkveranstalter und Nutzer des Rundfunks gleichermaßen. Das Recht des Rundfunks ist zu einem gewissen Grad vom Konflikt zwischen den Medien und denen, über die berichtet wird, geprägt. Das Interesse der Medien zur Berichterstattung gilt es dabei mit dem Schutzinteresse der von der Berichterstattung Betroffenen abzuwägen. Ein Schwerpunkt des Rundfunkrechts liegt zudem im Bereich des öffentlichen Rechts. Davon sind überwiegend die Rundfunkveranstalter betroffen. Dies beginnt bei der Zuteilung der für die Veranstaltung von Rundfunk nötigen Frequenzen und der Festlegung bestimmter technischer Standards. Weiterhin enthalten die Rechtsvorschriften beispielsweise Regeln über die Programmgrundsätze, die Werbung, Informationspflichten, Aufsichtsbehörden sowie zur Rundfunkfinanzierung.

 

Unter Rundfunk werden nicht nur der Hörfunk, also Radioübertragungen, sondern auch das Fernsehen verstanden, und zwar unabhängig davon, ob der Empfang über Antenne, Satellit oder Kabel erfolgt. Auch Angebote im Internet können Rundfunk darstellen, denn das Medium Rundfunk macht vor technischen Neuerungen keinen Halt.

 

 

Die Bedeutung des Rundfunks in Deutschland

 

Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes gewährleistet die Presse- und Rundfunkfreiheit. Damit sind ausdrücklich die besonders entscheidenen Formen massenmedialer Kommunikationsvermittlung verfassungsrechtlich verbürgt.

 

Eine Besonderheit des Rundfunks in Deutschland ist das duale Rundfunksystem, das nebeneinander öffentlich-rechtlicher und aus Gebühren finanzierter Rundfunkanstalten und privater Rundfunkanstalten, welche ihre Finanzierung überwiegend aus der Werbung beziehen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gesetzliche Regelungen bilden neben den grundlegenden verfassungsrechtlichen Garantien in Art. 5 des Grundgesetzes auch der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag oder kurz: RStV), der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV), das Telemediengesetz (TMG), das Telekommunikationsgesetz (TKG), die landesrechtlichen Rundfunkgesetze und weiterere Staatsverträge wie beispielsweise der ZDF-Staatsvertrag.

 

 

Rundfunkrecht kann jeden berühren

 

Jedem Hörer und Zuschauer in Deutschland dürfte die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, kurz: GEZ, mit ihrem Sitz in Köln bekannt sein. Sie zieht die Rundfunkgebühren von den Personen ein, die Rundfunkempfangsgeräte (Radio, Autoradio, Fernseher, ggf. auch der PC) bereithalten. In diesem Zusammenhang entstehen immer wieder Rechtsstreitigkeiten, wenn Rundfunkteilnehmer ihre Geräte bei der GEZ nicht ordnungsgemäß angemeldet oder verspätet abgemeldet haben oder sich sonstwie zu Unrecht von der GEZ in Anspruch genommen fühlen.

 

Im Rundfunk spielen auch die Persönlichkeitsrechte derjenigen, über die berichtet wird, eine große Rolle. Vor allem äußerungsrechtliche Aspekte sind hier zu nennen: die Betroffenen haben ein Recht auf Gegendarstellung, mitunter Ansprüche auf Berichtigung und Widerruf. Persönlichkeitsverletzende und rechtswidrige Äußerungen können zugleich die strafgesetzlichen Äußerungstatbestände der §§ 185 ff. Strafgesetzbuch (StGB) erfüllen. Auch das Recht am eigenen Bild oder die Urheberrechte Dritter können durch die Berichterstattung in den Medien verletzt werden. In allen Fällen der möglichen Verletzung von Persönlichkeitsrechten sind umfassende Interessenabwägungen anzustellen, die jeweils eine Entscheidung im Einzelfall nötig machen und daher keine pauschale Beurteilung zulassen. Eine fundierte Beratung durch einen Rechtsexperten ist daher notwendig.

 

 

 

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