Rundfunkrecht, Antennenrecht
Rundfunk - Informationen für alle
Das Rundfunkrecht betrifft Rundfunkveranstalter und Nutzer des Rundfunks gleichermaßen. Das Recht des Rundfunks ist zu einem gewissen Grad vom Konflikt zwischen den Medien und denen, über die berichtet wird, geprägt. Das Interesse der Medien zur Berichterstattung gilt es dabei mit dem Schutzinteresse der von der Berichterstattung Betroffenen abzuwägen. Ein Schwerpunkt des Rundfunkrechts liegt zudem im Bereich des öffentlichen Rechts. Davon sind überwiegend die Rundfunkveranstalter betroffen. Dies beginnt bei der Zuteilung der für die Veranstaltung von Rundfunk nötigen Frequenzen und der Festlegung bestimmter technischer Standards. Weiterhin enthalten die Rechtsvorschriften beispielsweise Regeln über die Programmgrundsätze, die Werbung, Informationspflichten, Aufsichtsbehörden sowie zur Rundfunkfinanzierung. Weiter...
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