Wozu dienen Marken?

 

Die Marke, welche früher unter dem Begriff des Warenzeichens bekannt war, dient dazu, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterschieden. Die Marke ist dazu bestimmt, Waren eines Markeninhabers zu individualisieren und damit beim Publikum die Erinnerung an den Zeicheninhaber auszulösen und aufrechtzuerhalten. Mit der Marke verknüpft sind zudem bestimmte Vorstellungen der Verbraucher hinsichtlich der Qualität und der Eigenschaften der gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung.

 

Die Marke erfährt ihre gesetzliche Grundlage im Markengesetz (MarkenG). Das MarkenG schützt zudem nicht nur die eigentlichen Marken, sondern auch geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunfsangaben.

 

 

Wie entsteht Markenschutz?

 

Der Markenschutz entsteht einmal für eingetragene Marken. Die Eintragung erfolgt durch vorhergehende Anmeldung der Marke beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für bestimmte Waren- und Dienstleistungsklassen. Dort wird geprüft, ob die Marke die notwenige Unterscheidungskraft besitzt keine sonstigen Eintragungshindernisse entgegenstehen. Zusätzlich hat der Anmelder eine Gebühr zu entrichten (mind. 300,00 EUR), deren Höhe hauptsächlich davon abhängt, für wieviele Klassen der Markenanmelder Schutz begehrt.Um auf die Eintragung einer Marke hinzuweisen, wird üblicherweise die Marke im Verkehr mit einem ® („registered“) versehen. Teilweise üblich ist auch ein ™ („trademark“).

 

Weiterhin kann Markenschutz ohne Eintragung entstehen durch die sogenannte Benutzungsmarke. Sie wird geschützt, soweit sie innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat. Hinzu kommt die notorisch bekannte Marke, die ebenfalls durch ihre Bekanntheit Schutz genießt.

 

 

Warum ist rechtliche Beratung im Markenrecht so wichtig?

 

Bei der Anmeldung einer Marke ist vorab zu überprüfen, ob Schutzhindernisse bestehen, die einer Eintragung entgegenstehen. Andernfalls wird das DPMA die Anmeldung zurückweisen. Ist diese Hürde geschafft, wird in der Regel nicht von Amts wegen geprüft, ob bereits gleichlautende, identische oder ähnliche Marken eingetragen sind. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Inhaber einer bereits eingetragenen Marke Widerspruch einlegt und im Falle seines Erfolgs die neu eingetragene Marke wieder gelöscht wird. Dies kann vermieden werden durch eine ausführliche Markenrecherche vor der Eintragung und rechtliche Prüfung, ob sich aus bereits eingetragenen Marken Gefahren für die neue Marke ergeben.

 

Nach der Eintragung der Marke ist es der Marken-Inhaber selbst, der nun zur Wahrung seiner Rechte an der Marke überprüfen muss, ob andere ihn beeinträchtigenden Marken angemeldet und eingetragen werden. Der Inhaber einer Marke hat zudem das ausschließliche Recht, Waren oder Dienstleistungen mit der geschützten Marke zu kennzeichnen und die Marke gegen Beeinträchtigungen Dritter zu verteidigen. Zu solchen Beeinträchtigungen zählen z.B. das Herstellen oder Anbieten identischer und ähnlicher Waren und Dienstleistungen. In der Praxis bieten wir unseren Mandanten eine ausführliche Beratung und stimmen mit ihnen die weitere Vorgehensweise bei Rechtsverletzungen durch Dritte ab.Wir führen Markenstreitigkeiten und Verletzungsprozesse wegen Markenverletzung durch und vertreten unsere Mandanten bei markenrechtlichen Abmahnungen in Bezug auf EBay, Internetshop oder Domainstreitigkeiten.

 

 

 

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