Kunst und Recht

 

Das Kunstrecht ist eine wegen ihres künstlerischen Gegenstandes und der Vielfalt juristischer Fragestellungen besonders faszinierende Querschnittsmaterie. Kunst und Kultur sind in vielen Rechtsgebieten zu Hause. Die Spannweite der Probleme reicht von Kunstfreiheit und Kunstförderung über das Kauf-, Auktions- und Haftungsrecht, das Recht der Galerien und Museen, Kunstfälschung, Plagiarismus und Kunstdiebstahl, bis zum internationalen Kulturgüterschutz, dem Zollrecht und den Besonderheiten des Steuerrechts. Besondere Bedetung hat allen voran das Urheberrecht. Kunstwerke genießen als urheberrechtliche Werke besonderen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Aber auch das Sozialrecht (Künstlersozialversicherung) oder das Versicherungsrecht haben Einfluss auf die Arbeit der Künstler, Aussteller und Kunsthändler.

 

 

Was ist Kunst?

 

Eine direkte Antwort gibt es auf diese Frage nicht. Kunst folgt ihren eigenen Gesetzen und entzieht sich den Versuchen objektiver Definitionen. Kunstwerke sind Teile des Kulturgutes, Kunst ist ein menschliches Kulturprodukt, das Ergebnis eines kreativen Prozesses. Der Kunstbegriff wird meist umschrieben durch seine Ausdrucksformen: Bildende Kunst wie Malerie, Architektur oder Bildhauerei, darstellende Kunst wie Theater, Tanz und Filmkunst, Musik wie auch Literatur in all ihren Formen.

 

 

Kunst kennt keine Grenzen

 

Kunst und im Besonderen deren Genuss und der Handel sind nicht beschränkt auf ein bestimmtes Gebiet. Die Kunst, ebenso wie das heutige Zeitalter der Informationsgesellschaft allgemein, kennen keine nationalen Grenzen. Die Kunst ist dadurch natürlich auch in erhöhtem Maße Verletzungen ausgesetzt und bedarf daher nicht nur eines besonderen Schutzes durch internationale Abkommen, sondern auch der Verfolgung begangener Verletzungen durch eine qualifizierte Stelle. Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Kunst- und Kulturrecht bieten wir Ihnen diese notwendige Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

 

 

Die Bedeutung der Kultur

 

Der Begriff der Kultur ist nicht per se definiert. Im engeren Sinne wird unter Kultur der geistig-künstlerische Schaffensbereich, der der Entfaltung menschlicher Gedanken, Fantasie und Vorstellungen dient. Zur Kultur wird das angesammelte Wissen wie wissenschaftliche Erkenntnisse, die Bildung, Ethik, Ästhetik, Kunst, Literatur und Musik gezählt. Zur Kultur zählen die formenden Umgestaltungen des bestehenden Materials durch den Menschen.

 

Kultur umfasst darüberhinaus alle Facetten menschlicher Lebenstätigkeit. Umfasst werden im weiteren Sinne alle Prozesse, in denen sich der Mensch mit seiner Umwelt auseinandersetzt und dabei Normen für das Zusammenleben mit Menschen entwickelt. Kultur besagt, wie wir leben und miteinander und mit der Umwelt umgehen. Zur Kultur gehört auch die Tradition und wie wir uns darauf basierend vorbereiten auf die Zukunft. Kultur spiegelt die Art zu leben wider.

 

Zum Kunst- und Kulturrecht zählt der Kulturgüterschutz. Es gibt weltweit keine einheitliche Definition von Kulturgut. Jede internationale und supranationale Regelung des Kulturgüterschutzes definiert vielmehr selbst, was sie unter Kulturgut versteht. Ebenso bestimmt jeder Staat selbst, welche Gegenstände er als sein nationales Kulturgut schützen möchte. Die Fülle und Bedeutung alle dieser Rechtsvorschriften kann von dem durchschnittlichen Künstler oder Kunstverwender nicht recht überschaut werden. Auch für Rechtsanwälte stellt der Kulturgüterschutz ein außergewöhnliches, spezielles Rechtsgebiet dar. Umso wichtiger ist daher die Beratung durch eine versierten und auf Kulturrecht spezialisierten Anwalt.

 

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