IT-Recht, Medienrecht und gewerblicher Rechtsschutz

 

Das Team der Rechtsanwälte und Mitarbeiter von Res Media bietet Rechtsberatung und Interessenvertretung zu allen Fragen des IT-Rechts, des Medienrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Das weite Feld der Rechtsberatung macht es erforderlich, dass Anwälte sich im Interesse ihrer Mandanten spezialisieren und Know-how in bestimmten Bereichen bündeln.

  

IT-Recht

 

Mit der rasanten Weiterentwicklung der Informationstechnologien in den vergangenen Jahren hat sich das ursprünglich so genannte „Computerrecht“ in viele eigenständige Teilbereiche untergliedert.

 

Heute zählen die folgenden Rechtsgebiete zum IT-Recht:

 

  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce-Recht)
  • Internetrecht
  • Telekommunikationsrecht
  • Datenschutzrecht
  • IT-Vertragrecht
  • Urheberrecht im Bereich der Informationstechnologien
  • Recht des E-Government

 

 

Medienrecht

 

Das Medienrecht stellt sich als so genannte Querschnittsmaterie dar und umfasst Teilgebiete des öffentlichen Rechts, des Straf- und des Zivilrechts.

 

Die Regelungsmaterie des Medienrechts bezweckt zuallererst die Sicherung der Meinungsfreiheit und -vielfalt. Hiervon abgeleitet ergeben sich als weitere Regelungsziele, die Sicherung einer allgemein zugänglichen Kommunikationsinfrastruktur und Schutz der Rezipienten (Persönlichkeitsrechte, Daten- und Jugendmedienschutz) und nicht zu letzt der Schutz des geistigen Eigentums.

 

In rechtlicher Hinsicht geht es somit um die Nutzung und Nutzbarkeit medial übertragener Informationen.

 

Zum Medienrecht gehören damit

 

  • Urheber-, Leistungsschutz- und Verlagsrecht
  • Kunst- und Kulturrecht
  • Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung
  • Rundfunkrecht
  • Presserecht
  • Mutimedia- und Internetrecht
  • Datenschutzrecht
  • Telekommunikationsrecht
  • Medienstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

 

 

Gewerblicher Rechtsschutz

 

Der Begriff des gewerblichen Rechtsschutz umfasst all die Rechtsnormen, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung dienen. Gewerbliche Schutzrechte gewähren dem Rechtsinhaber ein Ausschließlichkeitsrecht, das es ihm ermöglicht, die Früchte seines geistigen Schaffens allein zu ernten. Im Einzelnen beinhaltet der gewerbliche Rechtsschutz folgende Rechtsgebiete:

 

  • Patentrecht
  • Geschmacksmusterrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Markenrecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

 

 

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