IT-Recht, Medienrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Das Team der Rechtsanwälte und Mitarbeiter von Res Media bietet Rechtsberatung und Interessenvertretung zu allen Fragen des IT-Rechts, des Medienrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Das weite Feld der Rechtsberatung macht es erforderlich, dass Anwälte sich im Interesse ihrer Mandanten spezialisieren und Know-how in bestimmten Bereichen bündeln.
IT-Recht
Mit der rasanten Weiterentwicklung der Informationstechnologien in den vergangenen Jahren hat sich das ursprünglich so genannte „Computerrecht“ in viele eigenständige Teilbereiche untergliedert.
Heute zählen die folgenden Rechtsgebiete zum IT-Recht:
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce-Recht)
- Internetrecht
- Telekommunikationsrecht
- Datenschutzrecht
- IT-Vertragrecht
- Urheberrecht im Bereich der Informationstechnologien
- Recht des E-Government
Medienrecht
Das Medienrecht stellt sich als so genannte Querschnittsmaterie dar und umfasst Teilgebiete des öffentlichen Rechts, des Straf- und des Zivilrechts.
Die Regelungsmaterie des Medienrechts bezweckt zuallererst die Sicherung der Meinungsfreiheit und -vielfalt. Hiervon abgeleitet ergeben sich als weitere Regelungsziele, die Sicherung einer allgemein zugänglichen Kommunikationsinfrastruktur und Schutz der Rezipienten (Persönlichkeitsrechte, Daten- und Jugendmedienschutz) und nicht zu letzt der Schutz des geistigen Eigentums.
In rechtlicher Hinsicht geht es somit um die Nutzung und Nutzbarkeit medial übertragener Informationen.
Zum Medienrecht gehören damit
- Urheber-, Leistungsschutz- und Verlagsrecht
- Kunst- und Kulturrecht
- Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung
- Rundfunkrecht
- Presserecht
- Mutimedia- und Internetrecht
- Datenschutzrecht
- Telekommunikationsrecht
- Medienstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Der Begriff des gewerblichen Rechtsschutz umfasst all die Rechtsnormen, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung dienen. Gewerbliche Schutzrechte gewähren dem Rechtsinhaber ein Ausschließlichkeitsrecht, das es ihm ermöglicht, die Früchte seines geistigen Schaffens allein zu ernten. Im Einzelnen beinhaltet der gewerbliche Rechtsschutz folgende Rechtsgebiete:
- Patentrecht
- Geschmacksmusterrecht
- Gebrauchsmusterrecht
- Markenrecht
- Urheberrecht
- Wettbewerbsrecht

