IT-Recht, Medienrecht und gewerblicher Rechtsschutz

 

Das Team der Rechtsanwälte und Mitarbeiter von Res Media bietet Rechtsberatung und Interessenvertretung zu allen Fragen des IT-Rechts, des Medienrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Das weite Spektrum der Rechtsberatung macht es erforderlich, dass Anwälte sich im Interesse ihrer Mandanten spezialisieren und Know-how in bestimmten Bereichen bündeln. Die Kanzlei Res Media verfügt mittlerweile über drei Fachanwälte für Informationstechnologierecht (IT-Recht) am Standort Mainz. 

  

IT-Recht

 

Mit der rasanten Weiterentwicklung der Informationstechnologien in den vergangenen Jahren hat sich das ursprünglich so genannte „Computerrecht“ bzw. EDV-Recht in viele eigenständige Teilbereiche untergliedert.

 

Das IT-Recht hat sich zu einer komplexen Querschnittsmaterie entwickelt, so dass in diesem Bereich spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für IT-Recht den Überblick über die verschiedenen Schnittstellen der einzelnen Rechtsgebiete und die spezifische Rechtsprechung haben sollten.

 

Gleichzeitig werden die wirtschaftlichen Bedürfnisse der IT-Branche sowohl von Auftraggeber- als auch von Auftragnehmerseite her angemessen berücksichtigt. Die Erfahrung zeigt, dass der Zeitpunkt für entsprechende Beratung im Vorfeld von Projekten und Transaktionen nicht früh genug sein kann, der Know-How- und Investitionsschutz erfordert eine Absicherung der Interessen bereits in der vorvertraglichen Phase, ggf. durch ein LOI (Letter of Intent). Wir sind Ihnen in sämtlichen Phasen des Projekts gerne behilflich.

 

Heute zählen u. a. die folgenden Rechtsgebiete zum IT-Recht:

 

  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce-Recht)
  • Internetrecht
  • Telekommunikationsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Markenrecht
  • Datenschutzrecht
  • IT-Vertragrecht
  • Urheberrecht im Bereich der Informationstechnologien
  • Recht des E-Government

 

 

Medienrecht

 

Das Medienrecht stellt sich als so genannte Querschnittsmaterie dar und umfasst Teilgebiete des öffentlichen Rechts, des Straf- und des Zivilrechts.

 

Die Regelungsmaterie des Medienrechts bezweckt zuallererst die Sicherung der Meinungsfreiheit und -vielfalt. Hiervon abgeleitet ergeben sich als weitere Regelungsziele, die Sicherung einer allgemein zugänglichen Kommunikationsinfrastruktur und Schutz der Rezipienten (Persönlichkeitsrechte, Daten- und Jugendmedienschutz) und nicht zu letzt der Schutz des geistigen Eigentums.

 

In rechtlicher Hinsicht geht es somit um die Nutzung und Nutzbarkeit medial übertragener Informationen.

 

Zum Medienrecht gehören damit

 

  • Urheber-, Leistungsschutz- und Verlagsrecht
  • Kunst- und Kulturrecht
  • Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung
  • Rundfunkrecht
  • Presserecht
  • Mutimedia- und Internetrecht
  • Datenschutzrecht
  • Telekommunikationsrecht
  • Medienstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

 

 

Gewerblicher Rechtsschutz

 

Der Begriff des gewerblichen Rechtsschutz umfasst all die Rechtsnormen, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung dienen. Gewerbliche Schutzrechte gewähren dem Rechtsinhaber ein Ausschließlichkeitsrecht, das es ihm ermöglicht, die Früchte seines geistigen Schaffens allein zu ernten. Im Einzelnen beinhaltet der gewerbliche Rechtsschutz folgende Rechtsgebiete:

 

  • Patentrecht
  • Geschmacksmusterrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Markenrecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

 

 

Res Media | Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht
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